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Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain; Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Bekanntmachung

Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14. März 2021

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain;

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Die aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gewählte Stadtverordnete, Frau Katharina Pfaff, Am langen Stein 13, 35274 Kirchhain-Langenstein, hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie ihr Mandat mit Wirkung zum Ablauf des 14.10.2025 niederlegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)  Herr Tobias Halling, Königsstraße 13, 35274 Kirchhain-Emsdorf in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain nach, nachdem die Herren Udo Lauer, Peter Ahne und Robert Mönninger auf ihr Mandat verzichtet haben.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Stadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 34 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Kirchhain, den 27. Oktober 2025

DER BESONDERE WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain

Benjamin Beule

30.10.2025 
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