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Hinweisbekanntmachung: Auskunfts- und Übermittlungssperren

Bekanntmachung

Die gesetzliche Bekanntmachung der Auskunfts- und Übermittlungssperren wird ab Freitag, den 26. September 2025 unter

www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen 

bereitgestellt.

Die Bekanntmachung über die Auskunfts- und Übermittlungssperren kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 3/Bürgerbüro, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen werden.

Kirchhain, 26. September 2025

Magistrat der Stadt Kirchhain

Olaf Hausmann, Bürgermeister

25.09.2025 
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