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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "PV-Park Großseelheim" im Stadtteil Großseelheim

Bekanntmachung

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain in ihrer Sitzung am 30.06.2025 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „PV-Park Großseelheim“ am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Großseelheim ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.
Mit Verfügung vom 28.08.2025 (Az.: 1060-31-61-a-0100-04-00023#2024-0002, Dokument Nr.: 1060-2025-259170) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flä-chennutzungsplanänderung mitgeteilt.
Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Kirchhain wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Park Großseel-heim“ wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklä-rung (§ 6a BauGB) über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksich-tigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Be-tracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis mittwochs von 8.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags von 11.00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereit-gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flä-chennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Stadt Kirchhain geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Stadt Kirchhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-gründen soll, ist darzulegen.

Flächennutzungsplanänderung "PV-Park Großseelheim"

Flächennutzungsplanänderung "PV-Park Großseelheim"
Planteil - unmaßstäblich

Der Magistrat der Stadt Kirchhain

Kirchhain, den 17.09.2025

Olaf Hausmann, Bürgermeister

26.09.2025 
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