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Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des traditionellen Martinsmarktes

Bekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG) i.V.m. § 35 Satz 2 Hessisches

Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ist seit Freitag, 25. Juli 2025 unter www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.

Die Allgemeinverfügung kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 3/Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zimmer 34 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

Kirchhain, 23. Juli 2025

MAGISTRAT der Stadt Kirchhain

Dietmar Menz, Erster Stadtrat

01.08.2025 
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