Bekanntmachung Flächennutzungsplan Heizhaus
Bekanntmachung der FNP-Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Stausebach
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“
Gemäß § 6 BauGB wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain am 16.12.2024 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Ortsteil Stausebach im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“ mit Schreiben vom 26.05.2025, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 28.05.2025, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplan-Änderung geprüft und mit Schreiben vom 17.06.2025, GZ 1060-31-61-a-0100-04-00023#2022-00001, genehmigt.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 3 BauGB).
Gemäß § 6a Abs.2 BauGB kann die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Stadt unter www.Kirchhain.de unter der Rubrik Verwaltung-Politik / Verwaltung / Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Flächennutzungsplan-Änderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Übersichtskarte Plangebiet
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Stausebach
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“
Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 01.07.2025
Olaf Hausmann
Bürgermeister


