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Bekanntmachung_B-Plan_Gewerbegebiet Rußweg II

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rußweg“


Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 31.03.2025 den o.g. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rußweg“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 9 Abs.4 BauGB, § 5 HGO und § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und wasserrechtliche Festsetzungen (§ 37 Abs. 4 HWG) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich ist den beigefügten Übersichtskarten 1 und 2 zu entnehmen.
Die im Parallelverfahren durchgeführte Flächennutzungsplan-Änderung wurde nun vom Regierungspräsidium Gießen Dez.31 mit Schreiben 20.05.2025 genehmigt. Somit ist der vorliegende Bebauungsplan gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 10 Abs.3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain, Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs.2 BauGB kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Stadt unter https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.

Gemäß § 10a Abs.1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, gewählt wurde.

Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Übersichtskarte 1 Plangebiet  Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt  Bebauungsplan »Gewerbegebiet Rußweg«
Übersichtskarte 1 Plangebiet Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Bebauungsplan »Gewerbegebiet Rußweg«

Übersichtskarte 2 Ausgleichsflächen
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Bebauungsplan »Gewerbegebiet Rußweg II« sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 12.06.2025


Olaf Hausmann
Bürgermeister

27.06.2025 
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