Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Gemarkungen Kirchhain und Langenstein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan »Solarpark Kirchhain an der K14 südlich Langenstein« sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
(1) Die Stadtverordnetensammlung der Stadt Kirchhain hat am 24.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kirchhain an der K14 südlich Langenstein“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in den Gemarkungen Kirchhain und Langenstein beschlossen.
(2) Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden vom Geltungsbereich erfasst: Flurstücke 51/2, 51/3, 52, 54/1, 55/1, 73/1, 75, 76/1, 132/1, 132/2tlw., 134/1, 134/2, 134/3tlw., 136/1, 136/2, 136/5tlw. in der Flur 15 der Gemarkung Kirchhain, Flurstücke 113 und 118tlw. in der Flur 16 der Gemarkung Kirchhain sowie die Flurstücke 136, 137, 138, 139tlw. und 145tlw. in der Flur 15 der Gemarkung Langenstein. Die von der Planung betroffenen Flurstücke liegen südlich der Niederrheinischen Straße (Kreisstraße K 14) am östlichen Ortsausgang.
(3) Planziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaikanlagen). Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und die regionale Versorgung zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
(5) Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der FNP-Änderung erfolgen im zweistufigen Regelverfahren und erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird mit ins Internet eingestellt bzw. öffentlich ausgelegt.
(6) Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und ins Internet eingestellt sowie öffentlich ausgelegt wird.
(7) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planvorentwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der FNP-Änderung inklusive Begründungen und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 10.06.2025 – 11.07.2025 einschließlich im Internet unter der Adresse https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen ( www.bauleitplanung.hessen.de ) eingestellt und können eingesehen sowie heruntergeladen werden.
(8) Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.1 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain, Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat in dieser Frist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).
(9) Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(10) Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Gemarkungen Kirchhain und Langenstein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kirchhain an der K14 südlich Langenstein“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Übersichtskarte zum räumlichen Geltungsbereich
genordet ohne MaßstabDer Magistrat der Stadt Kirchhain
Kirchhain, 20.05.2025
Olaf Hausmann, Bürgermeister


