Auslegung des Eigenkontrollberichtes 2024 für die Sonderabfalldeponie Kleinseelheim
Gemäß § 6 der Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponie-Eigenkontroll-Verordnung) vom 03.03.2010 (GVBI S. 101 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.11.2017 (GVBI S. 383) hat der Betreiber den Eigenkontrollbericht einmal jährlich für die Dauer von zwei Monaten zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit auszulegen.
Für die HIM GmbH, Waldstraße 11, 64584 Biebesheim, als Betreiberin der Sonderabfalldeponie Kleinseelheim geben wir bekannt, dass der Eigenkontrollbericht für das Jahr 2024 in der Zeit vom 26.05. bis 26.07.2025 bei dem Magistrat der Stadt Kirchhain, Borngasse 20, II. Obergeschoss, 35274 Kirchhain zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung öffentlich ausliegt:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Zeit vom 26.05. bis 26.07.2025 an jedem ersten Montag im Monat von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr bei dem Ortsvorsteher des Stadtteiles Kleinseelheim, Kindertagessstätte, Zum Sportplatz 9, 35274 Kirchhain (Stadtteil Kleinseelheim)
Evtl. Fragen zu dem Eigenkontrollbericht sind an die HIM GmbH (Frau B. Schmitt-Biegel bis 30.06.2024/Herr Zrinko Rezic ab 01.07.2024, Tel.: 0 62 58/8 95 37 13) zu richten. Ggf. können Fragen auch entgegengenommen und zur Beantwortung weitergeleitet werden.
Kirchhain, den 19.05.2025
Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister


