Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage inklusive Fischabstiegsanlage und Errichtung einer Fischaufstiegsanlage an der Ohm in Kirchhain
Öffentliche Bekanntmachung nach §§ 74 Abs. 5 S. 2 und 74 Abs. 4 S. 2 HVwVfG für den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage inklusive Fischabstiegsanlage und Errichtung einer Fischaufstiegsanlage an der Ohm in der Stadt Kirchhain, Gemarkung Betziesdorf,Flur 7, Flurstücke 119/2, 119/3, 119/4 und 14
Der Wasserkraft Hainmühle GmbH & Co. KG, Dr. Ronald Steinhoff, Weilrod, ist auf Antrag vom 26.07.2021, letztmalig ergänzt am 25.06.2023 mit nachfolgendem Bescheid nach §§ 68 Abs. 1 und 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) am 03.02.2025 der Planfeststellungsbeschluss erteilt worden, den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage durchzuführen.
Nach §§ 74 Abs. 5 S. 2 und 74 Abs. 4 S. 2 HVwVfG wird der Planfeststellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:
Der Plan für den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage inklusive Fischabstiegsanlage und Errichtung einer Fischaufstiegsanlage an der Ohm in der Stadt Kirchhain, Gemarkung Betziesdorf wird festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Auflagen und ist mit der nachfolgenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Straße 4, 35390 Gießen, erhoben werden.
Der Beschluss und eine Ausfertigung des Planes werden in der Stadt Kirchhain für den Zeitraum von zwei Wochen ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden durch die Stadt Kirchhain ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planfeststellungsbeschluss und ein Exemplar des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom 24.02.2025 bis 10.03.2025 während der allgemeinen Dienststunden
- montags bis mittwochs von 08.00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
- donnerstags von 11:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
- freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
im Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung der Stadt Kirchhain, Borngasse 20, 2. OG, 35274 Kirchhain, zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss mit den Planungsunterlagen auf der Internetseite des RP Gießen (https://rp-giessen.hessen.de) im Bereich „Presse – öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und gegenüber Dritten als zugestellt.
Gießen, den 07.02.2025
Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt
1060-41.2-79-i-0400-04-00001#2015-00001
(ehem. RPGI-41.2-79f0100/18-2014/2)


