Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Großseelheim
Bebauungsplan Nr. 18 »Sondergebiet Ökokiste« sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage
Vorbemerkung:
Im Rahmen des Vorentwurfes (alte Planbezeichnung „Sondergebiet südlich Birkenhof“) wurde aufgrund der Inanspruchnahme des Überschwemmungsgebietes seitens der Fachbehörden eine Alternativendiskussion gefordert (Verweis auf § 78 Abs.2 WHG). Die Stadt Kirchhain ist dem nachgekommen, mit dem Ergebnis, dass die Planung für den Standort für die Entwicklung des Bosshammerschen Hofes gewechselt werden muss. Der neue Standort befindet sich im Südwesten der Ortslage von Großseelheim im Bereich zwischen dem Marburger Ring und dem Bauerbach (Gemarkungsname In der Grube). Mit dem Standortwechsel wurde auch die Bezeichnung des Bebauungsplanes in „Sondergebiet Ökokiste“ geändert.
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 17.10.2022 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Fortführung des Verfahrens auf dem neuen Standort, die Umbenennung des Bebauungsplanes und die Offenlage des Bebauungsplanes Nr.18 „Sondergebiet Ökokiste“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Großseelheim beschlossen.
(2) Der neue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Diese ist Bestandteil des Beschlusses. Betroffen sind die Flurstücke
Plankarte 1: Flste. 63, 71, 72, 91/1, 92, 99tlw. 105/91tlw. in der Flur 16 und Flst. 124/15tlw. in der Flur 15, jeweils Gemarkung Großseelheim.
Hinzu kommen externe Ausgleichsflächen für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich.
Plankarte 2: Flst 101, Flur 12, Gemarkung Langenstein
Plankarte 3: Flst 72/6tlw., Flur 1, Gemarkung Großseelheim.
Plankarte 4: Flst. 306, Flur 7, Gemarkung Großseelheim
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung bezieht sich nur auf die Flächen in der Plankarte 1.
(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Fläche als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Agrarproduktehandel ausgewiesen werden, um einen neuen Standort und die Zusammenführung der einzelnen Betriebszweige der „Ökokiste“, die derzeit in der Ortslage zerstreut sind, zu ermöglichen. Ergänzt wird die Nutzung durch eine Fläche für die Ansiedelung der Firma Gade, die ein Gebäude für die Gade-Gruppe errichten möchte. Die Planung dient der Sicherung der Betriebe und der Arbeitsplätze, aber durch den Verkauf der Produkte der Ökokiste auch der Grundversorgung des Ortes Großseelheim. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, der im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert wird.
(4) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren.
Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich.
Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
• Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Bewertung der Planung im Hinblick auf die Eingriffsminimierung in den Boden- und Wasserhaushalt.
• Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.
• Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Bestands- und Eingriffsbewertung.
• Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. mit den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Gutachten und Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
• Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten – ist nicht gegeben. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
• Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Gesetzlich geschützte Biotope sind durch die vorliegende Planung betroffen.
• Biologische Vielfalt: Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch das Plangebiet.
• Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Einwirkungsbereich geprägt (vorbelastet) von den gewerblichen Bauten und Kleingartengebieten in der Ortsrandlage. Geplante Bebauung schließt an den Bestand an).
• Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf angrenzende Wohnhäuser und Nutzungen. Beschränkte Erholungsfunktion des Plangebietes.
• Kulturelles Erbe, Denkmalschutz: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.
• Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle ist nicht gegeben. Sonstige erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- oder Sachgüter sind voraussichtlich nicht zu erwarten.
• Wechselwirkungen: Keine strukturellen oder funktionalen Beziehungen bzw. Wechselwirkungen ersichtlich, die bei der Umsetzung der Planung im wesentlichen Maße beeinträchtigt werden können.
Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Boden, Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der natur- und artenschutzrechtliche Eingriff wird über die Zuordnung externer Ausgleichsflächen dokumentiert (Übersichtskarte 2-4).
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.
(5) Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:
I. Artenschutzrechtliche Erstbegutachtung: Potenzialeinschätzung (Simon und Widdig GbR, Stand 06.02.2023)
II. Erfassungen zur Feldlerche mit artenschutzrechtlicher Bewertung (Simon und Widdig GbR, Stand 06.11.2023)
III. Feldlerche CEF-Maßnahmen-Konzept (Simon und Widdig GbR, Stand 28.02.2023)
IV. Ausgleichsplanung (Simon und Widdig GbR, Stand 30.11.2024)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sind Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen zum alten Standort „Südlich Birkenhof“ eingegangen. Eine Auflistung der Anregungen und Hinweise zum bisherigen Standort erübrigt sich aufgrund des Standortwechsel. Die umweltbezogenen Informationen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden jetzt im Rahmen der Offenlage neu eingeholt.
Die Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (o.g. Gutachten) werden ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.
(6) Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung (Plankarten, Begründungen, Umweltbericht) sowie die Artenschutzrechtlichen Gutachten in der Zeit von
23.01.2025 – 24.02.2025 einschl.
im Internet unter der Adresse https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain, Borngasse 20, 2.OG, 35274 Kirchhain, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per Email). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(7) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(9) Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Kirchhain und der Vorhabenträger Ökokiste Bosshammersch Hof aus Kirchhain das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Großseelheim
Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet Ökokiste“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 10.01.2025
Olaf Hausmann
Bürgermeister


