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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 47 »Lerchenstraße / An der Ohmtalbahn« - 1. Änderung und Erweiterung

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 47 „Lerchenstraße / An der Ohmtalbahn“ – 1. Änderung und Erweiterung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2023 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Die Bebauungsplanänderung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Planziel des Bebauungsplanes ist die Vorbereitung einer städtebaulichen Nachverdichtung und Schaffung von Bauplanungsrecht für die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO.

Der Bebauungsplan Nr. 47 „Lerchenstraße / An der Ohmtalbahn“ – 1. Änderung und Erweiterung und die Begründung hierzu werden während der Dienststunden der Verwaltung in der Stadtverwaltung Kirchhain, Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 47 „Lerchenstraße / An der Ohmtalbahn“ – 1. Änderung und Erweiterung mit Begründung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.Kirchhain.de unter der Rubrik Verwaltung-Politik / Verwaltung / Bekanntmachungen eingesehen werden.

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt

Bebauungsplan Nr. 47 „Lerchenstraße / An der Ohmtalbahn“ – 1. Änderung und Erweiterung“

Räumlicher Geltungsbereich – Plankarte 1

Räumlicher Geltungsbereich - Plankarte 1
Räumlicher Geltungsbereich - Plankarte 1

Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 13.12.2024



Olaf Hausmann
Bürgermeister

20.12.2024 
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