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Bebauungsplan »Gewerbegebiet Rußweg II« sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rußweg II“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich


Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage


(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 08.07.2024 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rußweg II“ in der Kernstadt Kirchhain sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte 1 zu entnehmen und umfasst für den Teilplan 1 (das Gewerbegebiet) in der Flur 15 die Flurstücke 82/1, 85/1, 87, 89/1, 90, 91, 92/1, 92/2, 93-99, 100/1, 101-103, 104, 113, 114/1, 116, 126/6, 126/7, 126/9 tlw., 134/3 tlw., 134/5, 136/5 tlw., 136/6, 137 tlw., 144/86, 145/86, 166, 167, 168, 169 (Gemarkung Kirchhain), in der Flur 16 die Flurstücke 85, 128 tlw., 129 – 132, 133 tlw. (Gemarkung Kirchhain) sowie in der Flur 18 das Flurstück 244 (Gemarkung Kirchhain). Mit in den Geltungsbereich des Teilplanes 1 aufgenommen sind die Alsfelder Straße, die Lauterbacher Straße sowie der Feldweg am östlichen Rand des jetzigen Gewerbegebietes.
In der nachfolgenden Übersichtskarte 2 ist die Lage der externen Ausgleichsflächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich ersichtlich. Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen werden im Teilplan 2 dokumentiert und umfassen in der Flur 16 das Flurstück 187 und in der Flur 19 das Flurstück 306 (jeweils Gemarkung Kirchhain), in der Flur 14 das Flurstück 32/11 (Gemarkung Betziesdorf), in der Flur 10 das Flurstück 27 (Gemarkung Emsdorf), in der Flur 2 das Flurstück 67/6 und in der Flur 14 das Flurstück 22/1 (jeweils Gemarkung Großseelheim), in der Flur 11 das Flurstück 20/3 und in der Flur 12 das Flurstück 41/4 (jeweils Gemarkung Kleinseelheim).
Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird über den Ankauf von anerkannten Ökokontomaßnahmen von den Forstämtern Biedenkopf, Kirchhain und Burgwald geleistet und im Teilplan 3 flächenhaft im Sinne einer nachrichtlichen Übernahme dargestellt. Die Flächen befinden sich alle außerhalb der Kommune Kirchhain. In den einzelnen Waldabteilungen ist als Maßnahme die Waldnutzung stillgelegt worden.

(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Alsfelder Straße. Aufgrund der Lage des Gebietes und der konkreten Nachfrage nach Gewerbeflächen ist die städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebietes und damit die Aufstellung des Bebauungsplanes städtebaulich begründet. Aufgrund der Überplanung derzeitig landwirtschaftlich genutzter Flächen und der Vorbereitung eines umfassenden Eingriffes in Boden, Natur und Landschaft sind die Belange von Natur und Landschaft besonders zu würdigen und somit gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln.
Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und überwiegend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Kleinere Teilflächen sind jedoch nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.


(4) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich.

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
• Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Bewertung der Planung im Hinblick auf die Eingriffsminimierung in den Boden- und Wasserhaushalt.
• Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.
• Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Bestands- und Eingriffsbewertung.
• Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
• Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten – ist nicht gegeben. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
• Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Gesetzlich geschützte Biotope sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
• Biologische Vielfalt: Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch das Plangebiet.
• Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Einwirkungsbereich geprägt (vorbelastet) von den gewerblichen Bauten in der Ortsrandlage. Geplante Bebauung schließt an Bestand an. Plangebiet durch Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen deutlich anthropogen vorgeprägt).
• Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf angrenzende Wohnhäuser und Nutzungen. Beschränkte Erholungsfunktion des Plangebietes.
• Kulturelles Erbe, Denkmalschutz: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.
• Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle ist nicht gegeben. Sonstige erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- oder Sachgüter sind voraussichtlich nicht zu erwarten.
• Wechselwirkungen: Keine strukturellen oder funktionalen Beziehungen bzw. Wechselwirkungen ersichtlich, die bei der Umsetzung der Planung im wesentlichen Maße beeinträchtigt werden können.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Boden, Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der artenschutzrechtliche Eingriff wird über die Zuordnung externer Ausgleichsflächen dokumentiert (Übersichtskarte 2). Darüber hinaus wird der naturschutzrechtliche Eingriff durch den Ankauf von anerkannten Ökokontomaßnahmen von den drei Forstämtern Kirchhain, Biedenkopf und Burgwald ausgeglichen. Die Ökokontomaßnahmen umfassen Waldstilllegungsflächen in der Flur 16, Flurstück 3/1 und 31 in der Gemarkung Sterzhausen (Gemeinde Lahntal), das Flurstück 12 in der Flur 1 Gemarkung Brungershausen (Gemeinde Lahntal), in der Flur 30 die Flurstücke 57, 59 und 62 Gemarkung Warzenbach (Stadt Wetter), in der Flur 39 die Flurstücke 1/111tlw. und 48/487tlw. Gemarkung Stadtallendorf, in der Flur 13 das Flurstück 1/1tlw. Gemarkung Wolferode (Stadt Stadtallendorf), in der Flur 6 das Flurstück 76/14tlw. (Gemarkung Roßberg, Gemeinde Ebsdorfergrund), in der Flur 1 das Flurstück 98 Gemarkung Damshausen (Gemeinde Dautphetal) sowie in der Flur 2 das Flurstück 1/3 (Gemarkung Katzenbach, Stadt Biedenkopf). Die Darstellung der Waldflächen erfolgt in Teilplan 3, in dem die Maßnahmen als Hinweis nachrichtlich übernommen wurden.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

(5) Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:
I. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö, Stand 12/2024):
Betrachtete Fauna: Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Maculinea-Arten.
Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten die Feldlerche, Goldammer, Haussperling, Rauchschwalbe, Schwarzkehlchen, Stieglitz, Wacholderdrossel sowie Bluthänfling, Braunkehlchen und das Rebhuhn hervorgegangen. Als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Arten wurden die Zwergfledermaus und die Zauneidechse identifiziert.
Tagfalter und Widderchen oder sonstige artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Arten wurden nicht festgestellt.
Dementsprechend sind artenschutzrechtliche Konflikte im Plangebiet möglich, weshalb sowohl gebietsintern als auch extern Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain (29.05.2024): Hinweise und Anregungen zur Erschließungs- und Entwässerungsplanung.
Avacon Netz GmbH (18.04.2024): Betroffenheit von 110kV-Hochspannungsfreileitungen sowie Fernmeldeleitungen im Plangebiet. Hinweise zur Unterbauung der Stromtrassen und Zustimmung zur Planung, sofern die Hinweise auf der nachfolgenden Planungsebene Berücksichtigung finden.
DB Bahn AG (27.05.2024): Hinweise auf das Vorhandensein von 110kV-Bahnstromleitungen südlich des Plangebietes.
EAM Netz GmbH, Erdgas (28.05.2024): Vorhandensein von Erdgasleitung im Plangebiet. Hinweise für die Erschließungsplanung und die Bauausführung.
EAM Netz GmbH, Stromversorgung (28.05.2024): Stromtrasse sowie 20kV-Stromleitungen im Plangebiet vorhanden. Hinweise für die nachfolgende Erschließungsplanung und die Bauausführung.
Eisenbahn-Bundesamt (27.05.2024): Nähe zur Eisenbahnstrecke 3900 Kassel Hbf – Frankfurt Hbf und Eisenbahnstrecke 3950 Burg u. N. Gemünden – Kirchhain und 110kV-Bahnstromfernleitung der DB-Energie. Beeinträchtigung dieser Infrastrukturen ist durch die Bauleitplanung auszuschließen.
GasLINE GmbH (24.05.2024): Hochdruckgasleitung und Lichtwellenleiter-Kabelschutzrohranlage (LWL-KSR-Anlage) im Plangebiet, dessen Vorhandensein im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen ist.
Hessen Mobil (27.05.2024): Plangebiet wird an die Alsfelder Straße angeschlossen und darüber an die B 62 und B 454. Das zusätzlich zu erwartende Verkehrsaufkommen soll thematisiert werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist zukünftig zu gewährleisten.
Koordinierungsbüro für Raumordnung (28.05.2024): Interessen der gewerblichen Wirtschaft nicht nachteilig berührt; keine grundsätzlichen Bedenken. Anregung zur Erhöhung der GRZ auf 0,8.
KA des Landkreises Marburg-Biedenkopf (29.05.2024): Vorhaben liegt in der Zone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes; Hinweis auf Gewässer der Ordnung III mitsamt Gewässerrandstreifen (von Bebauung freizuhalten). Hinweise zur Eingriffsvermeidung und -minimierung, dem Ausgleich und dem Artenschutz. Bedenken hinsichtlich Flächenverbrauch und Hinweis auf die Notwendigkeit von vorgezogenen Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Hinweise zur Löschwasserversorgung und zur Gestaltung der Verkehrswege. Belange der Landwirtschaft des ländlichen Raumes werden tangiert, Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Flächenverlust von Ackerflächen.
Kreisbauernverband (29.05.2024): Hinweis auf den Flächenverlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche zugunsten von Siedlungs- und Verkehrsfläche. Erheblicher Eingriff in die Agrarstruktur. Böden der Kategorie 1a nach Agrarplan.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen (29.05.2024): Hinweis auf die mögliche Beeinträchtigung der landschaftsprägenden, historischen Silhouetten und Ansichten des kulturhistorisch bedeutsamen Bergkegels der Amöneburg.
TenneT TSO GmbH (08.05.2024): Im Geltungsbereich verläuft die Leitungstrasse „380/110-kV-Leitung Borken – Gießen, Ltg. Nr. P3002, Mast 102-103“. Angaben zur Leitungsschutzzone (40m beidseits der Leitung) sowie zur maximalen Bauhöhe der Leitungsunterbauung. Hinweise für die Erschließungsplanung und Bauausführung.
Regierungspräsidium Darmstadt (02.05.2024): Hinweise zur Kampfmittelbelastung und (potenzieller) -räumung. Plangebiet liegt am Rande ehemaliger Flakstellungen. Ein begründeter Verdacht des Auffindens von Bombenblindgängern ist nicht gegeben.
Regierungspräsidium Gießen (03.06.2024): (Obere Landesplanungsbehörde) Hinweis auf die Fortschreibung Regionalplan Mittelhessen und die in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG). Lage im Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Planung entspricht der vorliegenden Planung. Innenentwicklungspotenziale in den bestehenden Gewerbegebieten darstellen sowie Flächenbedarf soll dargestellt werden. Unterteilung in zwei Bauabschnitte wird begrüßt. Optische Beeinträchtigung der landschaftsprägenden historischen Silhouetten ist nicht zulässig. (Grundwasser, Wasserversorgung) Lage in Trinkwasserschutzzone IIIA; Straßenbaumaßnahmen sollen sich in Anlehnung an die Richtlinie für Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) auszuführen. (Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz) Überschwemmungsgebiete nicht betroffen. Grabenparzelle mitsamt Gewässerrandstreifen am westlichen Plangebietsrand. (Kommunales Abwasser, Gewässergüte) Hinweise auf die Entwässerung des Plangebietes (Kommunale Abfallentsorgung) Nähe zur Abfallentsorgungsanlage i.S.d. § 35 Abs. 1, 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz der angrenzenden Heinrich Geißler GmbH & Co. KG. Altablagerungen können nicht ausgeschlossen werden und immissionsschutzrechtliche Konfliktpotentiale sind auszuräumen. (Immissionsschutz II) Hinweise auf Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen und Verweis auf die Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder. (Bergaufsicht) Geltungsbereich liegt teilweise im Gebiet eines erloschenen Bergwerksfeldes. (Landwirtschaft) Kompensationsmaßnahmen nach Möglichkeit nicht auf landwirtschaftliche Flächen ausweisen. (Obere Naturschutzbehörde) Schutzgebiete i.S.d. §§ 23 und 26 BNatSchG nicht betroffen.
Vodafone GmbH (28.05.2024): Telekommunikationsanlagen liegen im Plangebiet.
Wasserverband Lahn-Ohm (29.05.2024): Plangebiet befindet sich nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Verbandsanlagen oder -gewässer sind im Plangebiet nicht betroffen.
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) (29.05.2024): Lage in Trinkwasserschutzzone III A des Wasserschutzgebietes. Im räumlichen Geltungsbereich verläuft eine Hauptwasserleitung. Bereitstellung von Löschwasser; die Grundsicherung wird gestellt. Erweiterung des Trinkwasserversorgungsnetztes wird erforderlich und ist mit dem ZMW abzustimmen.
Bürgerstellungnahme 1 (28.05.2024): Erheblicher Eingriff in die Agrarstruktur Kirchhains. Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung zum Bodenschutz. Erreichbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen muss zukünftig gewährleistet bleiben.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (o.g. Gutachten) ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.
Die weiteren wesentlichen Änderungen, die aus den Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der TÖB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan erfolgt sind, können der Begründung entnommen werden.

(6) Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung (Plankarten, Begründungen, Umweltbericht) sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit von

16.12.2024 – 07.02.2025 einschl.

im Internet unter der Adresse https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain, Borngasse 20, 2. OG, 35274 Kirchhain, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per Email). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(7) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rußweg II“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Übersichtskarte 1 (Geltungsbereich Bebauungsplan & FNP-Änderung (Teilplan 1)

Übersichtskarte 1
genordet, ohne Maßstab

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rußweg II“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Übersichtskarte 2 der artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen im Stadtgebiet (Teilplan 2; Plankarten 2.1-2.8)

Übersichtskarte 2

Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 06.12.2024


Olaf Hausmann
Bürgermeister

13.12.2024 
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