Hinweisbekanntmachung zur Hebesatzung "Grundsteuer"
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer -Hebesatzsatzung-
Die öffentliche Bekanntmachung „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer -Hebesatzsatzung-“ ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen) ab Freitag, den 06.12.2024 einsehbar. Die Hebesatzsatzung wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus wird die Hebesatzsatzung als zusätzliche Serviceleistung der Stadt Kirchhain in dem am 13.12.2024 erscheinenden "Kirchhainer Anzeiger" abgedruckt.
Jedermann hat außerdem das Recht, die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer -Hebesatzsatzung- während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Kirchhain, 26.11.2024
Der Magistrat der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister


