Hinweisbekanntmachung zur Archivsatzung
Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Archivs der Stadt Kirchhain (Archivsatzung)
Die öffentliche Bekanntmachung „Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Archivs der Stadt Kirchhain (Archivsatzung)“ ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen) ab Freitag, den 13.12.2024 einsehbar. Die Satzung wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.
Jedermann hat außerdem das Recht, die Archivsatzung der Stadt Kirchhain während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Kirchhain, 28.11.2024
DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister


