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Aufstellung des Bebauungsplans »An der Wohra«

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt
Aufstellung des Bebauungsplans „An der Wohra“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)


1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 17.10.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Wohra“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die städtebauliche Neuausrichtung eines bislang überwiegend gewerblich genutzten Bereichs in ein urbanes Quartier mit einer ökologischen und bodenschonenden Ausrichtung (hoher Energieeffizienzstandard, Nutzung erneuerbarer Energien, stadtklimatisch und stadtökolo-gisch optimierte Bebauung und Freiflächengestaltung).
Das Plangebiet liegt im Westen der Kernstadt und umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Kirchhain, Flur 2: 17/1, 18/2, 18/4, 19/3, 19/4, 19/5 und 53/16 (tlw.). und besitzt eine Größe von ca.0,75 ha.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung sowie sonstigen Maßnahmen der Innenent-wicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren auf-gestellt werden.
Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Grenze des Geltungsbereichs gehen aus den nachstehenden Übersichtskarte hervor (gestrichelt/fett umrandeter Bereich).


2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom
Montag, den 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 24.01.2025
im Internet unter der Adresse:
https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum im Ver-waltungsgebäude „Blauer Löwe“ der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststun-den, montags bis mittwochs von 8.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags von 11.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffent-lich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben wer-den. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
magistrat@kirchhain.de
oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro über die E-Mail-Adresse:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung ge-richtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Be-deutung ist.

Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleu-nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)

Wohra 1

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans
(Planteil – unmaßstäblich)

Wohra 2


Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 03.12.2024



Olaf Hausmann
Bürgermeister

13.12.2024 
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