Hinweisbekanntmachung - Nachtrag zur Gebührensatzung der Kita-Einrichtungen der Stadt
XI. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain
Die öffentliche Bekanntmachung „XI. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain“ ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen) ab Freitag, den 22.11.2024 einsehbar. Der XI. Nachtrag wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus wird der Satzungsnachtrag als zusätzliche Serviceleistung der Stadt Kirchhain in dem am 22.11.2024 erscheinenden "Kirchhainer Anzeiger" abgedruckt.
Jedermann hat außerdem das Recht, den XI. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Kirchhain, 06.11.2024
DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister


