Hinweisbekanntmachung - Nachtrag Abfallsatzung der Stadt Kirchhain
X. Nachtrag zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Kirchhain (Abfallsatzung -AbfS-)
Die öffentliche Bekanntmachung „X. Nachtrag zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Kirchhain (Abfallsatzung -AbfS-)“ ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen) ab Freitag, den 22.11.2024 einsehbar. Der X. Nachtrag wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus wird der Satzungsnachtrag als zusätzliche Serviceleistung der Stadt Kirchhain in dem am 22.11.2024 erscheinenden "Kirchhainer Anzeiger" abgedruckt.
Jedermann hat außerdem das Recht, den X. Nachtrag zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Kirchhain (Abfallsatzung -AbfS-) während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Kirchhain, 06.11.2024
DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister


