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Bauleitplanung Stadtteil Großseelheim »PV-Park Großseelheim«

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain
Stadtteil Großseelheim

Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Park Großseelheim“

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der FNP-Änderung sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

  • Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung)
  • Entwurf der FNP-Änderung (Planteil und Begründung),
  • Umweltbericht,
  • Lageplan zur Biotop- und Realnutzung
  • Grünordungsplan,
  • Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,
  • Vorhaben- und Erschließungsplan

und die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von: Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024

im Internet unter der Adresse: https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse: https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis mittwochs von 8.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags von 10.00 Uhr bis 12.30 und von 13.30 - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: magistrat@kirchhain.de

oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

In dem ergänzend dazu erfolgten FachbeitragArten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutz, Avifauna
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
  • Landschaftsbild
  • Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Klimafunktionen, Kalt-/Frischluftentstehung
  • Landwirtschaft

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans sowie der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).


  • Räumliche Lage des Plangebietes (Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich) - Plan siehe "Bilder rechte Spalte"
  • Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planteil – unmaßstäblich, HVBG Daten) - Plan siehe "Bilder rechte Spalte"
  • Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf der FNP-Änderung (Planteil – unmaßstäblich) - Plan siehe "Bilder rechte Spalte"

Magistrat der Stadt Kirchhain, 31.10.2024

Olaf Hausmann

Bürgermeister

08.11.2024 
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