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Fusion Standesämter Amöneburg und Kirchhain

Bekanntmachung

der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kirchhain,vertreten durch den Magistrat,
dieser vertreten durch den Bürgermeister und Ersten Stadtrat, Am Markt 1, 35274 Kirchhain
u n d
der Stadt Amöneburg, vertreten durch den Magistrat,
dieser vertreten durch den Bürgermeister und Ersten Stadtrat, Am Markt 1, 35287 Amöneburg

wird auf der Grundlage der §§ 24 Abs. 1, Satz 1, 25 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416) sowie § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (HAG PStG) vom 19.11.2008 (GVBl. I S. 964), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2018 (GVBl. S. 31) folgende

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirkes zwischen Amöneburg und Kirchhain
geschlossen:

§ 1

Zweck/Beteiligte/Bezeichnung

Die Stadt Kirchhain und die Stadt Amöneburg bilden zum 01.01.2025 einen einheitlichen Standesamtsbezirk gemäß § 2 Abs. 2 HAG PStG.

Sollte die Übernahme der Aufgaben nicht zum 01.01.2025 zu realisieren sein, vereinbaren die Beteiligten, dass die Aufgabenübernahme spätestens zum 01.07.2025 durch das Standesamt Kirchhain erfolgen soll.

Der neu gebildete Standesamtsbezirk trägt die Bezeichnung “Standesamt Kirchhain”.

Der Sitz des Standesamtsbezirks ist Kirchhain.

Die Stadt Kirchhain übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben des Standesamts der Stadt Amöneburg in ihre Zuständigkeit.

Dies umfasst sämtliche Aufgaben, die den Standesämtern nach dem Personenstandsgesetz (PStG) sowie durch andere Bundes- und Landesgesetze zugewiesen werden.

§ 2

Laufzeit/Kündigung

(1)    Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2025, spätestens zum 01.07.2025 in Kraft.

(2)    Bis zu diesem Datum behält die ö.-r. Vereinbarung zur Mandatierung ihre Gültigkeit.

(3)    Diese Vereinbarung wird auf unbestimmt Zeit geschlossen. Eine Kündigung kann von den Vertragspartnern jederzeit zum Ende des auf die Kündigung folgenden Jahres erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber den Beteiligten zu erklären.

(4)    Änderungen, die den Gegenstand dieser Vereinbarung, die den Beteiligten zustehenden Befugnisse oder den Kreis der Beteiligten betreffen, sowie die Aufhebung und Kündigung dieser Vereinbarung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde ( § 27 Abs. 1-3 KGG).

§ 3

Trauorte und Standesbeamte

(1)    Eheschließungen können in den am Sitz des Standesamtsbezirks und von den angeschlossenen Kommunen benannten Trauzimmern/Trauorten durchgeführt werden.

(2)    Vorbehaltlich der Geltung entsprechender landesrechtlicher Vorschriften können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Kommunen mit entsprechender Qualifikation zu Standesbeamtinnen bzw. Standesbeamten des einheitlichen Standesamtsbezirks ernannt werden.

§ 4

Kosten der Übernahme

Die Kosten der Zusammenführung (Verlag für Standesamtswesen und
ekom21/autiSta) trägt die Stadt Amöneburg.

Die erforderliche Abwicklung (Kündigungen) übernimmt die Stadt Kirchhain.

§ 5

Kostenregelung

(1)       Die Stadt Amöneburg zahlt für die Erbringung der Dienstleistungen ab 2025 eine Standesamtsumlage.

Grundlage der Standesamtsumlage bilden die Kosten eines anteiligen Arbeitsplatzes nach dem KGST-Bericht die im Std.-Satz jährlich angepasst werden.

Diese Kosten werden prozentual nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Stadt Amöneburg zu den Einwohnerzahlen der Stadt Kirchhain, basierend auf den vom 30.06. des Vorjahres vom Hessischen Statistischen Landesamt ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen, auf beide Kommunen aufgeteilt.

Der auf die Stadt Amöneburg entfallende Anteil ergibt die von der Stadt Amöneburg zu zahlende Standesamtsumlage.

Die Höhe der Standesamtsumlage ist erstmals zum 15.02.2026 bzw. zum 15.02. des Folgejahres an die Stadt Amöneburg mitzuteilen; die Stadt Amöneburg verpflichtet sich die Kosten bis spätestens 15.05.2026 bzw. jeweils zum 15.05. des Folgejahres an die Stadt Kirchhain zu erstatten.

(2)       Die erhöhten Kosten bei der ekom21/KGRZ Hessen und dem Verlag für Standesamtswesen für das elektronische Standesamtsverfahren werden anteilig der erhöhten Einwohnerzahl der Stadt Amöneburg in Rechnung gestellt.

(3)       Die Gebühreneinnahmen aus dem Bereich Standesamt stehen zweckgebunden der Stadt Kirchhain zu.

§ 6

Eheschließungen

Die Stadt Kirchhain verpflichtet sich wochentags sowie auch an einem Samstag im Monat (1. Samstag im Monat) Trauungen entweder im Rathaus Amöneburg, im Gemeenshaus im OT Mardorf oder in der Schlossruine Amöneburg durchzuführen.

Die Mietverträge für das Gemeenshaus und die Schlossruine werden ausschließlich von der Stadt Amöneburg abgeschlossen.

§ 7

Übergabe weiterer Sammelakten

Nachdem die laufenden Register (Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre) des Standesamts Amöneburg und seiner früher selbständigen Standesämter mit Beginn der Mandatierung zum 01.01.2023 übergeben wurden, übergibt die Stadt Amöneburg die Sammelakten zu den Geburts-, Ehe- und Sterberegistern der letzten 5 Jahre an das Standesamt Kirchhain.

Die Personenstandsregister des Standesamts Amöneburg, die durch Fristablauf Archivgut werden, sind vom Standesamt Kirchhain jeweils im Januar des folgenden Jahres an die Stadt Amöneburg zurückzugeben.

§ 8

Datenschutz

Die Stadt Kirchhain verpflichtet sich, jederzeit die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.

Der Zugriff auf das Melderegister der Stadt Amöneburg, gilt als Zugriff auf eigene Daten.

§ 9

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, sofern anzunehmen ist, dass die Vereinbarung auch in Ansehung der unwirksamen Bestimmungen geschlossen worden wäre.

Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem beiderseits Gewollten inhaltlich möglichst nahe kommen.

§ 10

Genehmigung und Bekanntmachung

Die ö.-r. Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und ist mit dem Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt zu machen.

Kirchhain, den 18. Juni 2024

gez. Olaf Hausmann                   (DS)       gez. Dietmar Menz

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Olaf Hausmann, Bürgermeister                 Dietmar Menz, Erster Stadtrat

Amöneburg, den 18. Juni 2024

gez. Andre Schlipp                     (DS)       gez. Bernd Riehl

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Andre Schlipp, Bürgermeister                    Bernd Riehl, Erster Stadtrat

24.10.2024 
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