Einheilticher Standesamtsbezirk Amöneburg und Kirchhain
der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirkes zwischen Amöneburg und Kirchhain
Gemäß §§ 5 Abs. 1, 11 und 26 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) wird vorstehende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
veröffentlicht.
Die Bekanntmachung kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 3/Standesamt, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen werden.
Kirchhain, 17.10.2024
DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister


