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Einheilticher Standesamtsbezirk Amöneburg und Kirchhain

Bekanntmachung

der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirkes zwischen Amöneburg und Kirchhain

Gemäß §§ 5 Abs. 1, 11 und 26 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) wird vorstehende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen

veröffentlicht.

Die Bekanntmachung kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 3/Standesamt, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen werden.

Kirchhain, 17.10.2024

DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann, Bürgermeister

24.10.2024 
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