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Anmeldung von Hunden

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass neu erworbene Hunde innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung zur Hundesteuer anzumelden sind. Das Gleiche gilt für Hunde von Hundehaltern, die in das Gebiet der Stadt Kirchhain neu zugezogen sind.

Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Geldbußen geahndet werden.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird. Die ersten zwei Lebensmonate eines Hundes sind steuerfrei.

Hunde, die aus dem Tierheim in Marburg-Cappel, Bahnhaus 7, 35043 Marburg, erworben wurden, werden auf Antrag für längstens zwei Jahre von der Hundesteuer befreit.

Jeder Hund hat eine Steuermarke zu tragen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung des Hundes ausgegeben. Die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, online oder persönlich im Verwaltungsgebäude „Am Markt 7“ (II. Obergeschoss, Zimmer 22) erfolgen.

Die Ordnungspolizeibeamten der Stadt Kirchhain und die Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Polizeidienstes werden in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen.

Kirchhain, 28.08.2024

DER MAGISTRAT

der Stadt Kirchhain

Olaf Hausmann, Bürgermeister

06.09.2024 
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