Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Stausebach Bebauungsplan »Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten« und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 27.03.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“ sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Stausebach beschlossen.
(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 32, 101tlw. und 104tlw. in der Flur 6 in der Gemarkung Kirchhain. Hinzu kommen externe Ausgleichsflächen in der Flur 10, die Flurstücke 25tlw. und 81 in der Gemarkung Stausebach.
(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Fläche im Nordwesten angrenzend zur Ortslage als Sondergebiet gemäß § 11 Abs.2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Heizhaus ausgewiesen werden, um die Energieversorgung des Ortes bzw. für die Energiegenossenschaft zu sichern. Die Planung dient der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Wärme, die durch die Verbrennung von Holzhackschnitzeln (nachwachsende Rohstoffe) gewonnen werden soll. Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt den Geltungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft Bewirtschaftungs- und Pflegefläche sowie in einem kleinen Teilbereich als Wohnbaufläche Bestand dar. Demnach ist der Bebauungsplan zunächst nicht gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert wird. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
(4) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt bzw. ins Internet eingestellt werden.
Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
• Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Hinweise zur Betroffenheit von oberirdischen Gewässern und der Lage innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes und außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
• Klima und Luft: Auswirkungen der Planung auf die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.
• Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Beschreibung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes, artenschutzfachliche Bewertung entsprechend der Ergebnisse der Geländekartierung und Untersuchungen, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
• Biologische Vielfalt: Feststellung möglicher nachteiliger Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
• Landschaft: Auswirkungen auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
• Natura-2000-Gebiete: Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten ist nicht gegeben, Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
• Sonstige Schutzgebiete: Die direkte Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten ist nicht gegeben.
• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Wohnhäuser und Nutzungen, Überprüfung möglicher Immissionen, die von der geplanten Nutzung ausgehen könnten. Eingeschränkte Erholungsfunktion des Plangebietes.
• Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.
• Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten.
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.
Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:
1. Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Bezug auf die Tiergruppen der Vögel (Avifauna) und Reptilien (PlanÖ Oktober 2023). Schmetterlinge, Fledermäuse, Käfer, Libellen, Heuschrecken und sonstige Säugetiere wurden nach Überprüfung der vorhandenen Habitatstrukturen als keine potentiell betroffen artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen beurteilt. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes.
2. Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm (Yncoris GmbH Co.KG, Dezember 2023)
Im Rahmen des bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind um-weltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen. Wesentliche Sachverhalte und Verfasser der Stellungnahmen werden zusammenfassend aufgeführt:
• Boden und Wasser: Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen und VBG Landwirtschaft des Regionalplanes, zum Agrarfachplan und zur Bewertung der Böden, Hinweise zur Entwässerung des Plangebietes (Trennsystem), zur Versickerung im Plangebiet (Regelwerke nach DWA), zu Wegeseitengräben und Entwässerungsgräben, zu Starkregenereignissen, zu Regenrückhaltebecken, zur SMUSI-Berechnung, zum Vorsorgenden Bodenschutz, Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, zum Bodenschutz allgemein, zur Bodenkundlichen Baubegleitung, Hinweise auf das Nichtvorhandensein von Altablagerung, das Plangebiet liegt im Bergfreien, Betroffenheit oberirdischer Gewässer, der Lage innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes (Zone IIIA) und VBG Grundwasserschutz (RPM2010), und außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Hinweise zu Erdarbeiten, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt und landwirtschaftliche Nutzfläche, Standorteignung. (Abwasserverband Stadtallendorf/Kirchhain, LK Marburg-Biedenkopf Bauen, Wasser und Naturschutz,
FB Ländlicher Raum, RP Gießen Dez. Obere Landesplanungsbehörde, Grundwasserschutz und Oberirdische Gewässer, Kommunales Abwasser, Altlasten, Bodenschutz, Abfälle, Dez. Bergaufsicht, Dez. Landwirtschaft, ZMW, Öffentlichkeit).
• Klima und Luft: Hinweise zum Thema Abfallentsorgungsanlagen und Geruch.
(RP Gießen Dez. Abfälle, Öffentlichkeit).
• Tiere und Pflanzen: Hinweise zu den Bepflanzungen und zur Ortsrandeingrünung, zur Begrünung der Lärm- und Sichtschutzwälle, zur Artenauswahl der Bepflanzungen, zum Umweltbericht allgemein, artenschutzfachliche Bewertung, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz. (LK Marburg-Biedenkopf Bauen, Wasser und Naturschutz, RP Gießen Vorsorgender Bodenschutz, RP Gießen Dez. Landwirtschaft).
• Biologische Vielfalt: Hinweise zum Biotopverbund (Öffentlichkeit).
• Landschaft: Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Natura-2000-Gebiete: Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Sonstige Schutzgebiete: Hinweise auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet (RP Gießen Dez. Obere Landesplanungsbehörde und Obere Naturschutzbehörde).
• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Hinweise zum Immissionsschutz und einer Immissionsschutzprognose, zum Verkehrsaufkommen und zur Verkehrsführung über lw. Wege, Vorsorgenden Bodenschutz, zum Brandschutz allgemein, Hinweise auf die Entsorgung von Bauabfällen, das Gebiet liegt im Bergfreien, keine Hinweise auf Altlasten und Kampfmittel. (LK Marburg-Biedenkopf FB Ländlicher Raum, FB Gefahrenabwehr, Immissionsschutz, RP Gießen, Dez. Bergaufsicht, RP Darmstadt Kampfmittelräumdienst).
• Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
Sonstiges:
Im Plangebiet befinden sich Versorgungskabel der EAM Netz (entsprechendes Merkblatt ist zu beachten), zu Entsorgung von Bauabfällen und allg. zur Abfallentsorung, Hinweise zum Brandschutz und Löschwasserversorgung, Rettungswege und zur Löschwasserversorgung, zu Blendungen.
(EAM Netz, Kreis Fachbereich Gefahrenabwehr, RP Gießen Abfallwirtschaft, ZMW, Öffentlichkeit).
Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes (HeNatG) behandelt sind, sowie den Gutachten zum Thema Artenschutz und Immissionsschutz öffentlich ausgelegt.
(5) In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarte und Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Schallimmissionsprognose) in der Zeit vom
26.08.2024 - 27.09.2024 einschließlich
im Internet unter der Adresse www.Kirchhain.de unter der Rubrik Verwaltung-Politik / Verwaltung / Bekanntmachungen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Kirchhain, Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung.
Montag - Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 11.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den üblichen Dienstzeiten möglich. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per Email).
(6) Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(7) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 BauGB und § 4a Abs.6 BauGB wird für das Bebauungsplanverfahren darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(9) Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Kirchhain das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Stausebach
Bebauungsplan „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“
und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 15.08.2024
Olaf Hausmann Bürgermeister


