Friedhof Betziesdorf; Ablauf eines Grabnutzungsrechts / kein(e) Nutzungsberechtigte(r)
Für das nachfolgend bezeichnete Einzelgrab auf dem Friedhof Betziesdorf läuft das Nutzungsrecht am 29.07.2024 ab:
| Standort/Grabreihe/Grab-Nr.: | Name: |
|---|---|
| oh / 4 / 17 | Jaworek, Wolfgang geboren 19.03.1944, gestorben 30.07.1984 |
Da dem Friedhofsausschuss Betziesdorf evtl. Nutzungsberechtigte nicht bekannt bzw. nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, wird mit dieser Bekanntmachung u. a. auf den Ablauf des Nutzungsrechts hingewiesen und damit das weitere Verfahren in Gang gesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Wiedererwerb bzw. eine Verlängerung des Nutzungsrechts zwar beantragt werden kann, dass ein entsprechender Antrag aber vom Friedhofsausschuss Betziesdorf abgelehnt werden kann. Im vorliegenden Fall wird vor-aussichtlich von einer ablehnenden Entscheidung auszugehen sein.
Mit Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen durch die nutzungsberechtigte Person zu entfernen oder entfernen zu lassen. Mit der Räumung der Grabstätte kann die nutzungsberechtigte Person auch die Stadt Kirchhain gegen entsprechende Kostenerstattung beauftragen.
Geschieht die Räumung unzureichend oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung, ist der Friedhofsausschuss berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der/ des Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen. Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen gehen damit entschädigungslos in die Verfügungsgewalt des Friedhofsausschus-ses über bzw. das Eigentum daran gilt nach Ablauf der Frist von 6 Monaten als aufgege-ben. Der Friedhofsausschuss ist nicht verpflichtet, die entfernten Anlagen aufzubewah-ren. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts und nach Ablauf der Ruhefrist kann der Fried- hofsausschuss über die Grabstätte auch anderweitig verfügen.
Evtl. Nutzungsberechtigte werden gebeten, sich innerhalb der Frist von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei dem Friedhofsausschuss Betziesdorf, Herrn Dieter Tourte, Betziesdorf, An der Kirchhofsmauer 8, 35274 Kirchhain, Telefon 06427 / 8337, in Verbindung zu setzen.
Sofern sich evtl. Nutzungsberechtigte der o. g. Grabstätte nicht bzw. nicht fristgemäß
melden, wird das Grab abgeräumt und eingeebnet. Einfassungen und Grabsteine etc. werden entsorgt. Diese Maßnahme erfolgt voraussichtlich im März / April 2025.
Kirchhain, den 17.06.2024
Friedhofsausschuss Betziesdorf
Dieter Tourte, stv. Vorsitzender


