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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Großseelheim Bebauungsplan »Lange Gasse« 1. Änderung und Erweiterung - Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 214 Abs. 4 i. V. m. § 215a BauGB - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 07.06.2022
den Aufstellungsbeschluss zu dem o. g. Bebauungsplan gefasst und am 05.05.2023 ortsüblich
bekannt gemacht. Planziel des Bebauungsplans „Lange Gasse“ 1. Änderung und Erweiterung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung
einschl. der erforderlichen Stellplätze durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
(WA) im Sinne des § 4 BauNVO. Es handelte sich ursprünglich um einen Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13a (A – westlicher Teil/Änderung, rd. 0,34 ha) in Verbindung
mit § 13b BauGB (B – östlicher Teil/Erweiterung, rd. 0,46 ha).
Der besonderen Berücksichtigung bei der Planung bedürfen die Belange der Erschließung (Verkehrserschließung
und Ver- und Entsorgung), des Ortsbildes, des Natur- und Landschaftsschutzes
und des Immissionsschutzes (Gerüche und Lärm der Geflügel-/Kleintierzuchtanlagen).
Der (Vor-) Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltfachbeitrag
lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich
23.06.2023 aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erfolgte
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zwei Stellungnahmen vorgetragen.
Seitens der Träger öffentlicher Belange haben sich 23 Behörden beteiligt, davon haben
7 Anregungen und Hinweise vorgetragen.
Aufgrund des im Verlauf des Verfahrens ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
(Aktenzeichen BVerwG 4 CN 3.22, Juli 2023), das § 13b BauGB aufgrund unionswidriger Zulässigkeit
der Überplanung von Außenbereichsflächen ohne Umweltprüfung für nicht anwendbar
erklärt, wird das Verfahren als zweistufiges Regelverfahren gem. § 2 BauGB fortgeführt.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Die vorliegende Entwurfsoffenlage mit den zum Zeitpunkt
der Urteilssprechung vorliegenden eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium
Gießen als frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gewertet.
Die im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen und
Anregungen insbesondere zum Immissionsschutz, zur Erschließung und zur Kompensation haben
Eingang in den Bebauungsplan gefunden.
Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes von einem Verfahren
der Innenentwicklung gemäß § 13a und § 13b BauGB zu einem zweistufigen Regelverfahren
gem. § 2 BauGB sowie der Entwurfs- und Offenlagebeschluss wurden durch die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Kirchhain in ihrer Sitzung am 27.05.2024 gefasst.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kirchhain als „Gemischte Bauflächen –
Bestand“ dargestellt. Die Planung kann insofern als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
angesehen werden, als dass in Mischbauflächen das Wohnen grundsätzlich zulässig ist. Da die
betroffene Fläche mit rd. 0,8 ha ebenso unter der Erheblichkeitsschwelle liegt, wird keine
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von
Montag, dem 08.07.2024 – einschl. Freitag, dem 16.08.2024
in der Stadtverwaltung Kirchhain, Fachbereich Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung,
Borngasse 20 (Haus „Blauer Löwe“), 35274 Kirchhain, Zimmer 25 zu den allgemeinen Dienststunden
öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung
möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer-den.
Zusätzlich werden die Planunterlagen gemäß § 4a Absatz 4 BauGB für die Dauer der öffentlichen
Auslegung in das Internet eingestellt und können auf der Homepage https://www.kirchhain.
de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen sowie unter www.plan-es.com
unter der Rubrik Beteiligungsverfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Weiterhin
wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Zudem findet
sich ein Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich
oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6
BauGB).
Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten: Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art.
6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz.
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, Anschrift und E-Mail-
Adresse dient der weiteren Kommunikation. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben
ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des
Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1
zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch und menschliche Gesundheit, Tier, Pflanzen,
Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter, biologische
Vielfalt, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern) i. S. des § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag
(Stand 04/2024) sind folgende Unterlagen verfügbar, die umweltrelevante Informationen
enthalten:
a) Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:
• Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf (19.06.2023):
1) Natur- und Artenschutz: Hinweise auf erforderlichen Kompensationsbedarf,
CEF- und Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
2) Wasser- und Bodenschutz: Hinweis auf Erfordernis wasserrechtlicher Erlaubnis
für Einleitung in den Vorfluter sowie zu Umgang mit Regenwasser
3) Gefahrenabwehr: Hinweis auf Sicherstellung der Löschwasserversorgung und
der Erschließung für Rettungsdienste
• Regierungspräsidium Gießen (20.06.2023):
1) Raumordnung und Regionalplanung: Hinweise auf raumordnerische Ziele, Hinweise
auf bestehendes Vorranggebiet Siedlung Bestand sowie Vorbehaltsgebiet
für besondere Klimafunktionen
2) Grundwasser: Hinweis auf Lage außerhalb eines Wasserschutzgebiets
3) Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: Hinweise auf Starkregenereignisse
und vorsorgenden Hochwasserschutz
4) kommunale Abfallentsorgung, -anlagen: Hinweise auf Nichtbetroffenheit von
Abfallentsorgungsanlagen/Deponien, Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung
von Bauabfällen
5) Immissionsschutz II: Hinweis auf immissionsschutzrechtliche Belange und gesundes
Wohnen
6) Bergaufsicht: Hinweis auf Lage außerhalb bergbaulicher Nutzungen
7) Landwirtschaft: Hinweis auf Berücksichtigung landesplanerischer Belange
8) Obere Naturschutzbehörde: Hinweise auf Lage außerhalb von Landschafts- oder
Naturschutzgebieten
9) Obere Forstbehörde: Hinweise auf Nichtbetroffenheit forstlicher Belange
10) Bauleitplanung: Empfehlung zum Ausschluss ausnahmsweise zulässiger
Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet
• Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain (21.06.2023):
Abwasser: Hinweise auf erforderliches Trennsystem und Berücksichtigung des Plangebietes
in der aktuellen SMUSI-Berechnung
• Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (21.06.2023):
Trinkwasser: Hinweise auf erforderlichen Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrages,
Hinweise auf die erforderliche Sicherstellung der Löschwasserversorgung
• Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt (13.06.2023):
Hinweis darauf, dass kein Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln besteht
b) Weitere umweltrelevante Informationen:
• Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Stand 04/2024): Für den Umweltbericht
wurde die Fläche des Plangebietes untersucht. Dabei wurde insbesondere die
Lage der Fläche in Siedlungs(rand)lage betrachtet und die Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes
auf das Gebiet, die Fauna und Flora dargestellt. Die für die Umsetzung des
Bebauungsplanes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes, weitere
umfangreiche Kompensations-/Vermeidungsmaßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sowie der Ausgleich des Kompensationsdefizites
über das Ökokonto werden dargelegt und erläutert.
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 04/2024): Im Zeitraum April bis Juni 2022
erfolgte eine systematische Erfassung des Geltungsbereiches des Plangebiets und seiner
näheren Umgebung auf Fledermäuse, europäische Brutvögel, Reptilien sowie die Vegetation.
Die Ergebnisse fanden Eingang in den Umweltbericht und führen u.a. zu artenschutzrechtlichen
CEF- und Kompensationsmaßnahmen für Brutvögel und Fledermäuse (Installation
Brutersatz für Rauchschwalben, Installation von Fledermausquartieren und Nist- und
Höhlenkästen) sowie Vermeidungsmaßnahmen für Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien
(Bauzeitenbeschränkung, Vorhalten eines Reptilienzauns in der Bauphase, Umweltbaubegleitung
zum Schutz potentiell im Plangebiet lebender seltener und / oder besonders geschützter
Tierarten, Erhalt von Einzelbäumen.
• Baugrunduntersuchung (Kanal- und Straßenbau), Geonorm GmbH (Stand Oktober
2022): Das ing.geologische Gutachten gibt Informationen und Empfehlungen über die Baugrund-
und Versickerungsverhältnisse für die Planung der Erschließungsanlagen und die
Bauausführung. Es wurden verwitterte Sand- und Tonsteine und Fels festgestellt. Punktuell
konnten Auffüllungen aus bindigen und rolligen Lehmen festgestellt werden. Es wird für
jedes Gebäude eine detaillierte Baugrunduntersuchung empfohlen. Grund- und Schichtenwasser
wurde nicht angetroffen. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist voraussichtlich
nicht möglich. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen haben sich keine ergeben.
• Abfalltechnische Asphalt- und Bodenuntersuchung – Kurzbericht, Geonorm GmbH, Gießen
(Stand Oktober 2022): Die Bodenuntersuchungen haben keine sensorischen Auffälligkeiten
ergeben. Für die vorhandenen Asphaltdecken wurde eine LAGA Z 1.1 festgestellt,
dieses Material kann einem Recycling zugeführt werden. Für die Auffüllungen wurde LAGA
Z 0, für die Mischprobe natürlicher Boden LAGA Z0* ermittelt. Auf die einschlägigen Verfüllrichtlinien
und erforderliche weitere Analysen wird hingewiesen.
• Geotechnischer Kurzbericht, Geonorm GmbH, Gießen (Stand Oktober 2022): Der Geotechnische
Kurzbericht fasst die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung und der Abfalltechnischen
Asphalt- und Bodenuntersuchung in einer geotechnischen Voruntersuchung zusammen.
In der abschließenden Bewertung der allgemeinen Bebaubarkeit wird eine ausreichend
bis gut tragfähige Baugrundverhältnisse in großen Teilen des Baugebietes erwartet.
Auf abweichende Bodenverhältnisse in Teilen des Gebietes wird hingewiesen und ergänzende
Maßnahmen zur Gründung als zwingend erforderlich ausgewiesen. Detaillierte Baugrunduntersuchungen
für jedes Gebäude werden unbedingt empfohlen.
• Untersuchung der Lärmimmissionen durch die benachbarte Geflügelzucht, TÜV Hessen
GmbH, Frankfurt (Stand November 2022): Die Schallimmissionsprognose befasst sich mit
den Geräuschimmissionen auf das Plangebiet durch die östlich angrenzende Geflügelzuchtanlage.
Die Ergebnisse fanden Eingang in den Bebauungsplan und führen zur Festsetzung
passiver Schallschutzmaßnahmen insbesondere für schutzbedürftige Räume.
• Immissionsschutzgutachten Geruchsimmissionen, Michael Herdt Ingenieure, Büdingen
(Stand April 2023): Das Immissionsschutzgutachten befasst sich mit den Geruchsimmissionen
auf das Plangebiet durch die östlich angrenzende Geflügelzuchtanlage. Die Ergebnisse
fanden Eingang in den Bebauungsplan, Einschränkungen durch Gerüche der Geflügelzuchtanlage
sind nicht zu erwarten.
Aus der Öffentlichkeit wurden Hinweise insbesondere zu den Themen: Immissionsschutz und
Brandschutz vorgebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade,
Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Kirchhain, den 28.06.2024
Magistrat der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister
ANLAGE 1
Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Großseelheim
Bebauungsplan „Lange Gasse“ 1. Änderung und Erweiterung

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28.06.2024 
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