Bauleitplanung der Stadt Kirchhain - Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans »PV-FFA Kleinseelheim« im Stadtteil Kleinseelheim
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 05.02.2024
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-FFA Kleinseelheim“ nach Abwägung der vorgebrachten
Anregungen gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Kirchhain tritt mit
dieser Bekanntmachung der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PV-FFA Kleinseelheim“
in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10
Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Kirchhain, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, Stadtbauamt,
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft
gegeben.
Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte
gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB Entschädigung verlangen kann,
wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind
und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb
der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen
des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Kirchhain geltend gemacht worden
ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans
gegenüber der Stadt Kirchhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-FFA Kleinseelheim“ (Planteil - unmaßstäblich)
Magistrat der Stadt Kirchhain
Stadt Kirchhain, 10.06.2024
Olaf Hausmann, Bürgermeister


