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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain - Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "PV-FFA Kleinseelheim" im Stadtteil Kleinseelheim

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain in ihrer Sitzung am
05.02.2024 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „PV-FFA Kleinseelheim“
im Stadtteil Kleinseelheim ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren
Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.
Mit Verfügung vom 30.04.2024 (Az.: RPGI-31-61a0100/38-2014/10, Dokument Nr.:
2024/571558) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
mitgeteilt.
Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Kirchhain wird mit
dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „PV-FFA Kleinseelheim“
wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung
gemäß § 6 BauGB im Rathaus der Stadt Kirchhain, Borngasse 20, 35274 Kirchhain,
Stadtbauamt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft gegeben.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung
unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Stadt Kirchhain
geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Stadt Kirchhain
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Flächennutzungsplanänderung „PV-FFA Kleinseelheim“
(Planteil - unmaßstäblich)

PV-FFA Kleinseelheim
PV-FFA Kleinseelheim

Magistrat der Stadt Kirchhain
Stadt Kirchhain, 10.06.2024
Olaf Hausmann, Bürgermeister

21.06.2024 
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