Wir öffnen schrittweise unsere Verwaltung
01) Öffnung der Verwaltung (einschl. Service- und Betriebshof) ab Montag, dem 20.07.2020.
Die Öffnungszeiten werden wieder auf „Normalbetrieb“ umgestellt.
Für das Bürgerbüro gelten folgende Öffnungszeiten:
Mo, Mi und Fr 08.00 Uhr bis 12.30, nachmittags geschlossen
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
nur für vereinbarte Termine zur Ausweis- und
Passbeantragung, ansonsten geschlossen
Donnerstag 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, vormittags geschlossen
Bitte vereinbaren Sie für dienstags vorab telefonisch einen Termin (Tel. 808-147, 808-148, 808-150)
Weiterhin bietet das Bürgerbüro für alle sonstigen melderechtlichen und passrechtlichen Angelegenheiten die Erreichbarkeit über das Bürgerfenster an.
Das Standesamt (Rentenantragstelle, Einbürgerung) hat folgende Öffnungszeiten:
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen
Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr
nur vereinbarte Rententermine
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
nur vereinbarte Rententermine
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (Tel: 808-153, 808-151 oder 808-152).
Informationen für die standesamtlichen Trauungen im Rathaus und Heimatmuseum Großseelheim :
Im historischen Trausaal des Rathauses sind max. 30 Gäste zugelassen. Im Heimatmuseum Großseelheim können neben dem Brautpaar 12 Gäste mitgebracht werden (Mundschutz, Hygieneauflagen).
02) Alle Verwaltungsgebäude und deren Haustüren werden wieder geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt der Zugang für die Bürger*innen nach vorheriger Terminvereinbarung oder nach Klingeln an der Eingangstür (Am Markt 6/8).
03) Alle Besucher*innen tragen Mundschutz (verpflichtend).Wer keinen hat, bekommt einen von uns. In den einzelnen Vorfluren sind Handdesinfektionsmittel zu nutzen.
04) Besucher*innen werden möglichst nur einzeln in die Büros eingelassen. Personengruppen sind freundlich hierauf hinzuweisen.
Die Wartezonen in den Fluren können mit den gültigen Abstandsregeln genutzt werden.
Für den Wartebereich im Bürgerbüro wird die max. Personenanzahl auf fünf Personen begrenzt (Kommen und Gehen berücksichtigt). Am Eingang zum Bürgerbüro entnehmen Sie die Auslastung des Wartebereiches dem Ampelsystem.
Kommen mehr Besucher*innen, warten diese im Vorflur bzw. vor dem Verwaltungsgebäude.
05) Personen mit erkennbaren Erkältungssymptomen bitten wir ihr Anliegen telefonisch oder per Mail abzustimmen.
06) Zentrale Anlaufstelle bleibt weiterhin das Bürgerbüro. Von dort erfolgt eine Weiterleitung/Lotsenfunktion von Bürger*innen zu den jeweiligen Fachbereichen.
07) Wir bitten die Besucher*innen die Hinweise in allen Eingangsbereichen
- auf unsere Zutrittsregelungen,
- auf die allgemeinen Hygieneregeln,
- auf die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und
- auf das Abstandsgebot (1,5 bis 2,00 m)
zu beachten.


