Verhalten im Annapark
Der Annapark dient grundsätzlich der Ruhe und Erholung und ist eine wichtige und beliebte Begegnungsstätte für die unterschiedlichen Generationen unserer Stadt. Für ein harmonisches Miteinander im Park und auch zum Schutz der Anwohner gelten im Annapark Verhaltensregeln, auf die hiermit hingewiesen werden soll:
Im Annapark ist es verboten
- Hunde mitzuführen (auch nicht angeleint)
- Die Wege mit Fahrrädern, Mofas, Mopeds udgl. zu befahren
- Alkoholische Getränke zu trinken oder anderen zum Trinken zu überlassen (außerhalb von genehmigten Veranstaltungen).
Durch die städtische Ordnungspolizei und dem Freiwilligen Polizeidienst werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Personen, die gegen die vorgenannten Verbote verstoßen, müssen mit Geldbußen und Platzverweisen rechnen. Wer seinen Hund mit in den Annapark nimmt riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro.
Die Bevölkerung (insbesondere die direkten Anwohner) wird um Mithilfe gebeten.
Bitte informieren sie das Ordnungsamt der Stadt Kirchhain über eventuelle Störungen im Annapark. Hinweise nimmt die Stadtverwaltung, Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain (Telefon: 06422/808-342 oder per Email: sicherheit@kirchhain.de) entgegen.
Außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung melden sie Beobachtungen, die ein sofortiges Einschreiten erforderlich machen, bitte der Polizei.
Fotos: Stadt Kirchhain
Autor/in: Kerstin Ebert


