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14.02.2025

Steuer I/2025

Fälligkeitstermin für Steuern

Zum 15. Februar 2025 sind Grund- und Gewerbesteuern für das 1. Vierteljahr 2025 zu entrichten.
Zahlungsgrundlage ist der gültige Steuerbescheid.

Wenn Sie der Stadtkasse keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben, beachten Sie bitte den Fälligkeitstermin, da mit der Erstellung eventueller Mahnungen Gebühren anfallen.

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie auf der Überweisung bitte das Kassenzeichen an.

Weiterhin möchten wir Sie bitten, Ihre Daueraufträge zu prüfen.

Da sich für das Jahr 2025 sowohl die Abschläge für die Grundbesitzabgaben als auch für die Abfall-/Abwassergebühren geändert haben, stimmen die Zahlungen aus den Daueraufträgen oftmals nicht mit den fälligen Beträgen überein.

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