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06.06.2025

Stadt Kirchhain lebt IKZ und lädt Hundeexperten zur Fortbildung ein

In Sachen Interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) nimmt die Stadt Kirchhain gerne eine Vorreiter-Rolle ein. Erst kürzlich war die Ohmstadt Veranstaltungsort für ein Praxisseminar, an dem Mitarbeitende fast aller Ordnungsämter aus dem Landkreis teilnahmen.

Im Rahmen der Kooperation mit der Gemeinde Wohratal und den Städten Rauschenberg und Neustadt (Hessen) ist die Stadt Kirchhain unter anderem für gefährliche Hunde zuständig. Die Verantwortung trägt dafür Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann in seiner Eigenschaft als Leiter des Ordnungsbehördenbezirks.

Hundeverordnung gilt hessenweit

Hessenweit gilt für die Haltung von sogenannten Listen- oder Vorfallshunden eine spezielle Gefahrenabwehrverordnung. Den Vollzug dieser Verordnung hat die Stadt Kirchhain für den Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis übernommen. Um die Fachkenntnisse auf diesem sehr speziellen Rechtsgebiet zu vertiefen, organisierte die Stadtverwaltung ein Praxisseminar.

Als Dozent fungierte Herbert Fischer, ein ausgewiesener Experte aus der Nachbarstadt Amöneburg, der hessenweit als zugelassener Hundesachverständiger tätig ist.

„Wir haben mit Herbert Fischer einen sehr erfahrenen Experten gewonnen, der mit seinem umfangreichen Fachwissen die Ordnungsämter unterstützt“, so Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann bei seiner Begrüßung im Bürgerhaus. Dort waren neben Vertretern der kommunalen Ordnungsämter auch Bedienstete der Kreis-Ordnungsbehörde, des Veterinäramtes und des Tierheims zusammengekommen.

Der pensionierte Polizeibeamte Herbert Fischer war in seiner aktiven Dienstzeit unter anderem selbst Diensthundeführer und stellvertretender Leiter der AG Task Force gefährliche Hunde. Diese wurde einst durch das Hessische Innenministerium eingerichtet, um gezielt gegen das Milieu vorzugehen, in dem illegale Hundekämpfe veranstaltet wurden. Fischer war viele Jahre kommunalpolitisch aktiv und kennt als ehemaliger Erster Stadtrat auch die Abläufe einer Kommunalverwaltung und die der Ordnungsämter.

Mit sehr beeindruckenden Vorträgen vermittelte der Hundesachverständige Fischer Fachkenntnisse in der Rechtsanwendung, aber auch im Umgang mit verschiedenen Hunderassen und deren Verhaltens- und Ausdrucksweisen.

Gefährliche Hunde sind erlaubnispflichtig

Wer in Hessen einen gefährlichen Hund halten möchte, braucht dazu eine behördliche Erlaubnis. Um die Abläufe näher kennen zu lernen, diente unter anderem das Praxisseminar mit Herbert Fischer.

Fischer zeigte viele seiner Foto- und Videodokumentationen von unzähligen Wesens- und Sachkundeprüfungen, die er bislang abgenommen hat. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die jeweiligen Erlaubnisverfahren ein und bilden die Grundlage für die ordnungsbehördlichen Entscheidungen.

Seit etwa fünf Jahren müssen die Ordnungsämter auch sogenannten Phantasierassen nachgehen. Hierbei geht es um Hunde, die mit selbst erfundenen Rassenamen verkauft werden, ursprünglich aber von sogenannten Listenhunden abstammen. Dabei geht es aber auch um Hunderassen, wie Olde English Bulldogge oder American Bully.

Werden solche Hunde bei der Gemeinde gemeldet, werden sie einem Rassefeststellungsverfahren unterzogen. Eine Folge daraus kann sein, dass Hunde erlaubnispflichtig werden und deren Besitzer einen höheren Steuersatz zu zahlen haben. Hierzu zählen beispielsweise auch Abkömmlinge von Rassen, die landläufig fälschlicherweise als „Kampfhunde“ bezeichnet werden.

„Das Praxisseminar war eine wertvolle Veranstaltung, bei der viele Informationen und Expertisen vermittelt und ausgetauscht wurden“, so das Resümee von Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann.

Verantwortlich bei der Stadtverwaltung Kirchhain ist der Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Tel. 06422/808-342 (zentrale Rufnummer) bzw. Email sicherheit@kirchhain.de

Foto: Stadt Kirchhain

BU: Vertreter verschiedener Behörden und Ordnungsämter beschäftigten sich mit dem Thema „gefährliche Hunde“. Herbert Fischer aus Amöneburg fungierte als Referent und gab sein umfangreiches Fachwissen weiter.  

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