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23.07.2026

Rückschnittmaßnahmen im Bereich von Anpflanzungen auf Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslage

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Bei dem Fachbereich 3 "Sicherheit und Ordnung" eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hochwachsende Hecken und sonstiger Bewuchs bestehen.

Dann kann es nur heißen: "Bitte zurückschneiden!"

Bitte prüfen Sie auch, ob an der Grundstücksgrenze Straßenlampen oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bitte bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Bushaltestellen usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sogenannte "Sichtdreiecke" grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will.

Die Stadt bittet, Anpflanzungen aller Art regelmäßig und ordnungsgemäß zurückzuschneiden, damit Verkehrsbehinderungen für Fußgänger und Fahrzeugführer vermieden werden.

Im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes ist während der Zeit vom 01.03. bis 30.09 die Beseitigung oder der starke Rückschnitt von Gehölzen ausschließlich in einer akuten Gefahrenlage zulässig. Im Falle von beabsichtigen Baumfällungen oder erheblichen Rückschnitten wenden Sie sich bitte an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter 06421/405-0.  

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