Private Feuerwerke sind erlaubnispflichtig
Im Zusammenhang mit privaten Feiern werden mancherorts gerne Feuerwerke abgebrannt. Hierzu erreicht die Stadtverwaltung immer wieder Anfragen und Beschwerden. Vor diesem Hintergrund geben wir nachfolgend gerne einige Hinweise:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (z.B. Raketen für Feuerwerk) ist grundsätzlich nur am 31.12./01.01. eines Jahres (Silvester) erlaubt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann z.B. für besondere Anlässe wie Familienfeiern, Vereinsfeste, Stadtfeste auch außerhalb dieser Zeit auf schriftlichen Antrag das Abbrennen eines Feuerwerks genehmigt werden. Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde.
Das Antragsformular ist über die Homepage www.kirchhain.de unter der Stichwortsuche „Abbrennen Feuerwerk“ erhältlich.
Anträge sind bitte spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk einzureichen.
Die Ordnungsbehörde prüft den Antrag und erteilt unter bestimmten Voraussetzungen eine gebührenpflichtige Erlaubnis mit Auflagen. Dabei spielt Art und Umfang des geplanten Feuerwerks ebenso eine Rolle, wie Örtlichkeit, Uhrzeit, Jahreszeit und die Witterung. In Zeiten erhöhter Gefahr für Wald- und Vegetationsbrände kann keine Erlaubnis erteilt werden.
Aus Gründen der Sicherheit empfiehlt es sich, die Durchführung eines Feuerwerkes einem gewerblichen Feuerwerker, der im Besitz der notwendigen Befähigungen und Erlaubnisse ist, zu beauftragen.
Wer illegal ein Feuerwerk abbrennt, riskiert ein Bußgeldverfahren.
Fragen
Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Tel. 06422 / 808-342 (zentrale Rufnummer), E-Mail: sicherheit@kirchhain.de


