Pachtzahlungen werden zum 01. Oktober fällig
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein städtisches Grundstück oder Garten gepachtet haben, werden darauf hingewiesen, den fälligen Pachtzins rechtzeitig zum Fälligkeitstermin am 01. Oktober 2026 an die Stadtkasse Kirchhain zu überweisen, sofern der Stadtkasse keine Abbuchungserlaubnis erteilt wurde.


