Meldepflicht und Nebenmeldepflicht
Wie melde ich meinen Wohnsitz in Kirchhain an?
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht ist laut Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, den neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Zuständig für die Anmeldung der Haupt- und Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Stadt, in der sich die betreffende Wohnung befindet. Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird oder wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Eine Abmeldung der Hauptwohnung - wenn man ins Ausland geht - kann frühestens eine Woche vor Auszug erfolgen (§ 17 Abs. 2 S. 2 BMG).
Die Hauptwohnung ist die Wohnung, in der sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet- also dort, wo sie überwiegend lebt, arbeitet oder ihre Familie hat (§ 21 BMG). Alle weiteren Wohnungen gelten als Nebenwohnungen und müssen ebenfalls angemeldet werden (§ 21 Abs. 2 BMG). Auch ein regelmäßig genutzter Zweitwohnsitz unterliegt der Meldepflicht.
Die Anmeldung ist persönlich bei der zuständigen Behörde vorzunehmen. Für die Anmeldung des Wohnsitzes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter oder dem Wohnungsgeber ausgestellt wird (§ 19 BMG). Hierbei bestätigt der Wohnungsgeber den tatsächlichen Einzug in die Wohnung.
Bitte beachten sie, dass die Vorlage eines Mietvertrages nicht ausreichend ist.
Verstöße gegen die Meldepflicht, wie eine verspätete An- oder Ummeldung oder das Unterlassen der Meldung, gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 54 BMG). Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Einzelfall und den Umständen des Verstoßes.
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist ein gesetzlicher Pflichtakt, den alle Bürger und Bürgerinnen ernst nehmen sollten. Ob Haupt- oder Nebenwohnung: Klare Angaben und fristgerechte Meldungen sorgen für rechtliche Sicherheit, etwa bei Wahlen, Steuerfragen, Vergabe/ Übernahme der Steuer ID und Zuständigkeiten.
Telefonische Auskünfte erhalten sie während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter der Rufnummer 06422/808-0 oder auch per Mail: buergerbuero@kirchhain.de.


