Infos zur Grundsteuerreform
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025
In den letzten Tagen wurden die Grundsteuerbescheide versandt. Hierzu die wichtigsten Informationen:
- Für Rückfragen zur Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) bitte direkt an das zuständige Finanzamt wenden.
- Widersprüche gegen den neuen Messbetrag sind ebenfalls direkt beim Finanzamt einzulegen. Widersprüche entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
Fehlt ihnen ein Bescheid der Grundsteuer A oder Grundsteuer B?
Ursache 1:
Es wurde von ihnen keine Erklärung zur Grundsteuerreform per Elster an das Finanzamt übermittelt.
Bitte wenden sie sich dazu direkt an das Finanzamt und geben sie eine nachträgliche Meldung ab.
In diesem Fall haben Sie auch noch keine gültige Messbetragsmitteilung 2025 vom Finanzamt erhalten.
Ursache 2:
Der neu berechnete Messbetrag vom Finanzamt wurde bisher noch nicht an die Stadt Kirchhain übermittelt. Es wird ein weiterer Bescheid von uns folgen, sobald der Messbetrag durch das Finanzamt bereitgestellt wurde.
In diesem Fall sollte Ihnen bereits eine Messbetragsmitteilung für 2025 vom Finanzamt vorliegen.
Infos erhalten sie hier:
Finanzamt Marburg-Biedenkopf: Telefon: 06421/698-0 oder unter
www.grundsteuer.hessen.de


