Sprungziele
Seiteninhalt
18.09.2018

Hinweis an Hundehalter

In letzter Zeit häufen sich Hinweise bei der städtischen Ordnungsbehörde, dass Hunde ihre Notdurft auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und auf dem Friedhof in der Kernstadt hinterlassen.
Landwirtschaftliche Nutzflächen dienen in erster Linie zum Anbau von Nahrungsmitteln für Menschen und für den Tierfutteranbau.
Hundekot ist nicht vergleichbar mit Düngemitteln, wie Kuhmist, Gülle oder Substrat. Der Kot von Hunden und Fleischfressern kann mit Keimen und Parasiten belastet sein. Hundekot kann im Tierfutter (z.B. Grasfutter oder Heu) Krankheitserreger auf Kühe, Rinder und andere Nutztiere übertragen. Es gibt Fälle, wo beispielsweise bei Rindern Fehl- oder Totgeburten ausgelöst worden sind. Ebenso besorgt sind Landwirte, die Nahrungsmittel für Menschen anbauen, z.B. wie Gemüse, Obst und Getreide. Kein Verbraucher möchte Salat, Gemüse oder Getreide von Feldern konsumieren, auf denen Hunde ihr Geschäft erledigt haben.
Im Interesse unserer Landwirte, aber auch im Interesse aller Verbraucher, bitten wir diese Hinweise beim Ausführen von Hunden in den Feldgemarkung besonders zu berücksichtigen.

Hundekot auf Gräbern ein Ärgernis
Nach der städtischen Friedhofssatzung ist es generell erlaubt, Hunde mit auf die städtischen Friedhöfe zu nehmen. Eine vor Jahren dahingehend geänderte Regelung in der Friedhofssatzung sollte es Hundehalterinnen und Hundehaltern ermöglichen, ihre Tier beim Besuch ihrer verstorbenen Angehörigen und deren Grabstätten mitzuführen.
Dabei gilt, dass Hunde grundsätzlich anzuleinen sind.
Absolutes Unverständnis erzeugen offenbar Hundehalterinnen und Hundehalter, die es ihren Hunden beim Friedhofsbesuch „erlauben“, ihre Notdurft auf Grabstellen zu verrichten. Entsprechende Hinweise wurden an die städtische Friedhofsverwaltung herangetragen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, dass Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge tragen, dass beim Besuch des Friedhofs mit Hunden die Pietät und die Würde auf dem Friedhof gewahrt bleiben.
Hinweise auf mögliche Zuwiderhandlungen bitte an den Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ der Stadtverwaltung unter Tel. 06422/808342).

Seite zurück Nach oben