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06.02.2026

Häufung tot aufgefundener und wild lebende Katzen im Stadtgebiet

In den letzten Wochen gingen vermehrt Meldungen über tot aufgefundene Katzen bei der Stadtverwaltung ein. Überwiegend wurden die Tiere überfahren und dabei tödlich verletzt. Schwerpunkte bilden die Bereiche an der Kasseler Straße, Röthestraße und im Bereich „Am Amöneburger Tor“.

Freigängerkatzen sind im öffentlichen Verkehrsraum besonders gefährdet, wenn sie stark befahrene und Hauptverkehrsstraßen kreuzen. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Katzenhalter und bittet, auf ihre Tiere sorgfältig aufzupassen.

Seit dem 01. März 2023 gibt es in Kirchhain eine Katzenschutzverordnung, die insbesondere aus Tierschutzgründen erlassen wurde. Hierauf weist der Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ der Stadtverwaltung hin.

Sogenannte „Freigängerkatzen“ müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Stadtverwaltung bittet alle Katzenhalter, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

Zum Hintergrund
Zweck dieser Katzenschutzverordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen sie in hoher Anzahl auftreten und z.B. infolge von Krankheiten, mangelnder bzw. fehlender Versorgung und Unterernährung erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind.

„Schutz“ im Sinne von § 13b Satz 1 Tierschutzgesetz bedeutet, dass das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere geschützt werden sollen.

Das Problem mit der Vermehrung
Die hohe Vermehrungsrate führt dazu, dass viele freilebende Katzen schon kurz nach der Geburt ein Leben unter schlechten, tierschutzwidrigen Bedingungen führen müssen. Da die freilebende Katzenpopulation auf sich allein gestellt ist und keinerlei Gesundheitsvorsorge, wie z.B. Impfungen und Entwurmungen gegeben ist, verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV sehr schnell zwischen den Tieren. Zahlreiche Katzen verenden bereits als Jungtiere qualvoll, da sie entweder von Geburt an mit Krankheitserregern der Elterntiere infiziert oder nachfolgend von Krankheiten der streunenden Katzenpopulation befallen werden.

Tierschutzgerechte Lösung
Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für unkontrolliert freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, kann der vorliegende Kreislauf wirkungsvoll unterbrochen werden.

Soweit Hauskatzen als reine Wohnungskatzen gehalten werden, also so, dass sie nicht ins Freie gelangen können bzw. Freilauf in gesicherten Bereichen erhalten (z.B. katzensicherer Garten, Balkon), bedarf es keiner Kastration

Wen betrifft es?
Katzenhalter, die ihrer Katze unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig (länger als 6 Monate) Futter zur Verfügung stellt.

Die Katzenschutzverordnung ist online über die Homepage der Stadt Kirchhain, Rubrik Ortsrecht, einsehbar https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Service/Ortsrecht/

Tierheim Marburg-Cappel ist oft überfüllt
Die Stadt Kirchhain ist gesetzliche Aufgabenträgerin für Fundtiere und Mitglied im Tierheimverein. Nur bei Vorhandensein einer kommunalen Kastrationspflicht kann das Tierheim z.B. bei Fundtieren handeln. Der Eingriff gegenüber den Katzenhalter/innen durch die Verordnung ist gemessen an der Wirkung, die erreicht wird, verhältnismäßig. Die Aufnahmekapazitäten des Tierheims sind immer wieder erschöpft, weshalb nicht immer alle Fundkatzen aufgenommen werden können.

„Mit der Katzenschutzverordnung können wir keine Unfälle, bei denen Katzen schwer oder tödlich verletzt werden, verhindern, gleichwohl aber die Anzahl der Fälle verringern“, sagt Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann.

Wenn Katzen tot aufgefunden werden können sie ihrem Besitzer nur zugeordnet werden, wenn sie mit einem Chip gekennzeichnet und registriert sind.

Für Rückfragen steht der Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ zur Verfügung, Tel. 06422/808-342 oder per Mail sicherheit@kirchhain.de 

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