Fälligkeitstermin für Steuern
Zum 15. Februar 2026 sind Grund- und Gewerbesteuern für das 1. Vierteljahr 2026 zu entrichten.
Zahlungsgrundlage ist der gültige Steuerbescheid.
Wenn Sie der Stadtkasse keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben, beachten Sie bitte den Fälligkeitstermin, da mit der Erstellung eventueller Mahnungen Gebühren anfallen.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie auf der Überweisung bitte das Kassenzeichen an.


