Fälligkeitstermin für Steuern
Zum 01. Juli 2025 sind die Jahreszahlungen für Grund- und Hundesteuer zu entrichten.
Zahlungsgrundlage ist der gültige Steuerbescheid.
Wenn Sie der Stadtkasse keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben, beachten Sie bitte den Fälligkeitstermin, da mit der Erstellung eventueller Mahnungen Gebühren anfallen.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie auf der Überweisung bitte das Kassenzeichen an.


