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27.03.2025

E-Scooter: Tipps und Hinweise zur richtigen Nutzung

Seit etwas mehr als fünf Jahren sind E-Scooter auf deutschen Straßen zulässig. Laut einer ADAC Umfrage befinden sich rund 45 Prozent der Roller im Privatbesitz, der Rest sind vorwiegend Leihroller, die häufig in größeren Städten angeboten werden. Auch in Kirchhain gelten die Roller mittlerweile zu einem beliebten Fortbewegungsmittel.

Bei Jugendlichen werden die Roller immer beliebter, da sie bereits ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Für die Nutzung ist keine gesonderte Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, deshalb sind den Fahrenden nicht immer alle gesetzlichen Bestimmungen bekannt.

Fahren in der Kirchhainer Fußgängerzone verboten

Am häufigsten stellt die Ordnungsbehörde derzeit in Kirchhain das Befahren der Fußgängerzone sowie das Fahren mit zwei Personen auf einem Roller fest, aber auch gültige Versicherungskennzeichen fehlen bei Kontrollen.

Die wichtigsten Grundsätze, die beachtet werden müssen, im Überblick

  • Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man E-Scooter fahren.
  • Eine Führerscheinprüfung ist nicht notwendig.
  • Weißes Vorder- und rotes Rücklicht wie beim Fahrrad, sind Pflicht.
  • Weißer Frontreflektor vorn, roter Rückstrahler hinten müssen sein (sämtliche Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit).
  • Jeder E-Scooter muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein.
  • Eine helltönende Glocke ist ebenfalls Voraussetzung für die Allgemeine-Betriebserlaubnis.
  • Sind keine Blinker am E-Scooter, muss das abbiegen rechtzeitig und deutlich per Hand angezeigt werden.
  • Mit dem E-Scooter darf max. 20 km/h schnell gefahren werden.
  • Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsflächen nutzen. Ist dies nicht möglich, muss man auf der Fahrbahn (Zulassung Straße beachten – Bundesstraße und Autobahn sind selbstverständlich nicht erlaubt) fahren.
  • Das Fahren auf Gehwegen, in der Fußgängerzone und entgegengesetzt der Fahrtrichtung ist verboten.
  • Das Nutzen von Smartphones während der Fahrt ist verboten.
  • Der abgestellte E-Scooter darf weder den Verkehr noch Verkehrsteilnehmende behindern.
  • Es gibt keine Helmpflicht. Es wird jedoch empfohlen einen Helm zu tragen.

Häufig gestellte Fragen

�     Darf ich zu zweit E-Scooter fahren?

Jeder E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen.

�     Ist die Nutzung von Anhängern erlaubt?

Anhänger sind nicht erlaubt. Wer einen Anhänger mitführt, muss mit einem Bußgeld

rechnen.

�     Darf ich alkoholisiert E-Scooter fahren?

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, deshalb gelten die Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. In der Führerscheinprobezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot. Dieser Hinweis richtet sich ganz besonders an alle jüngeren, die am Verkehr teilnehmen.

�     Benötige ich eine Versicherung?

Das Nutzen eines E-Scooters ohne Versicherungsschutz kann nach dem Pflichtversicherungsgesetz einen Straftatbestand darstellen.

�     Wenn ich dennoch den Fußgänger-Gehweg oder die Fußgängerzone befahre?

Wer mit dem E-Scooter dennoch den Gehweg oder die Fußgängerzone befährt, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro bis 30 Euro rechnen.

Die Ordnungspolizei und das Ordnungsamt der Stadt Kirchhain stehen bei Fragen zum Thema gerne zur Verfügung (E-Mail: ordnungspolizei@kirchhain.de).

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