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18.10.2024

Befahren der Fußgängerzone

Ordnungspolizei kontrollierte in der Fußgängerzone
In einer Präventionswoche standen Rad- und E-Scooter-Fahrer im Focus der Ordnungspolizei der Stadt Kirchhain.
Häufig werden Verkehrsregeln von Rad- und E-Scooter Fahrer missachtet. Eine spürbare Zunahme der unberechtigten Fahrten wird in der Kirchhainer Fußgängerzone, aber auch auf Gehwegen in der gesamten Stadt verzeichnet.
In der Präventionswoche galt es, vornehmlich die Verkehrsteilnehmer auf die bestehenden Regelungen durch freundliche Ansprache auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

„Unsere Strategie lautet: Prävention und Information vor Sanktion“, erklärt Bürgermeister Olaf Hausmann und führt weiter aus, dass das unberechtigte Befahren der Fußgängerzone zur Verärgerung vieler Kirchhainerinnen und Kirchhainern führt und auch nicht ungefährlich ist. Daher hat der zuständige Fachbereich 3 der Stadtverwaltung gezielte Kontrollen vorgenommen und etliche „Verkehrssünder“ belehrt.

Bei Missachtung des Fahrverbots kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. „Die Ordnungspolizei wird auch weiter stichprobenartige Kontrollen durchführen“, so die Ankündigung des Bürgermeisters.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Fahren mit 2 Personen auf dem E-Scooter ist untersagt.
  • In der Fußgängerzone haben Fußgänger absoluten Vorrang. Wenn nicht durch Verkehrszusatzzeichen erlaubt, darf hier nicht gehalten oder geparkt werden.
  • Für den Lieferverkehr gelten in der Regel bestimmte Zeiten für das Befahren der Fußgängerzone.
  • Radfahrer müssen absteigen, Skateboardfahrer und Segwayfahrer müssen Schritttempo fahren.
  • Wer gegen die Regeln in der Fußgängerzone verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 75 Euro rechnen.
  • Bei Zivilklage wegen fahrlässiger Körperverletzung droht sogar eine mehrjährige Haftstrafe.
  • Auch E-Scooter, die zu den Elektrokleinstfahrzeugen gehören, dürfen in einer Fußgängerzone nicht fahren, sondern müssen hierfür Radwege oder - wenn nicht vorhanden – die Straße nutzen.

(Quelle: Führerschein.de)

Foto: Stadt Kirchhain

BU: Ordnungspolizei führt Kontrollen in der Fußgängerzone durch – der stadtbekannte Markthändler und Schausteller Robert Römer stellt sich freundlicherweise für ein Foto zur Verfügung.

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