Befahren der Dämme im Hochwasserschutzgebiet
In den vergangenen Tagen wurden an den Dämmen im Hochwasserschutzgebiet der Stadt Verbotsschilder zum Befahren der Dämme aufgestellt. Dies hat zu einigem Unmut in der Öffentlichkeit geführt. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger über den Hintergrund der Beschilderung informieren:
• Das Aufstellen der Schilder erfolgte zuständigkeitshalber durch den Wasserverband Lahn-Ohm; nicht durch die Stadt Kirchhain
• Bei den Dämmen handelt es sich um keine öffentlichen Verkehrswege, sondern um Schutzbauwerke, die ausschließlich der Zurückhaltung von eingestautem Hochwasser dienen. Nur dafür ist deren baurechtliche Genehmigung und Bauweise ausgelegt. Es handelt sich also um keinen Verkehrsweg im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern um ein Betriebsbauwerk, für das es einen Planfeststellungsbeschluss gibt.
• Diese Schutzwirkung geht verloren, wenn unsachgemäße Nutzungen wie etwa öffentlicher Verkehr erfolgt, weil hierdurch ebenso wie durch Beweidung eine Schädigung der Konsistenz des Bauwerkes und damit einhergehend eine Minimierung des Schutzzweckes erfolgen kann.
• Die Beschilderung wurde aufgestellt, da ein Interessenvertreter des Radverkehrs „freie Fahrt für alle“ entgegen den geltenden gesetzlichen Regelungen gefordert hat. Aus diesem Grund wurden die Schilder aufgestellt, um den Betreiber vor eventuellen Haftpflichtansprüchen zu schützen.
• Die jetzige „erzwungene Beschilderung“ stellt einen Kompromiss zu einer eventuell vollständigen Einzäunung und Sperrung dar und dient der rechtlichen Klarheit. Sie erfüllt die Vorgaben des Ministeriums, des Regierungspräsidiums und der lokalen Verkehrsbehörde.
• Grundsätzlich haben nur Befugte Zutritt zu den Dämmen.
• Eine Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger wird weiterhin geduldet. In den vergangenen Jahren haben sich sorgsame Spazierende quasi als ehrenamtliche Helfer mit Hinweisen auf Schäden und Fehlverhalten erwiesen. Dies hat zum Schutz und Erhalt der Anlage beigetragen. Daher wurden sie in der Vergangenheit als „befugt“ betrachtet. Dabei sollte es aus Sicht des Zweckverbandes auch in Zukunft bleiben.


