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06.03.2026

Beantragung von Unterlagen für Briefwahl noch bis kommenden Freitag möglich

Bei allgemeinen Wahlen ist es immer noch der Normalfall, dass Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen am Wahlsonntag im Wahllokal abgeben. Immer mehr Wahlberechtigte - und dieser Trend hat sich in und nach der Corona-Pandemie Anfang der 2020er Jahre noch einmal verstärkt - machen aber aus den unterschiedlichsten Gründen vom Recht auf Briefwahl Gebrauch. Wer diesen Service für die Kommunalwahlen am 15. März nutzen möchte, sollte seinen Antrag in den nächsten Tagen bei der Stadtverwaltung einreichen oder persönlich das Bürgerbüro im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 ansteuern.

„Mit der Briefwahl gehen wir in den nächsten Tagen auf die Zielgerade. Alle Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen, sondern die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, sollten möglichst bald den entsprechenden Antrag bei der Stadtverwaltung einreichen“ macht Benjamin Beule, der Besondere Wahlleiter der Stadt Kirchhain, deutlich. „Unterlagen für die Briefwahl können grundsätzlich bis zum Freitag vor dem Wahltag um 13:00 Uhr beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals unmöglich macht, ist dies darüber hinaus auch noch am Samstag, dem 08. Juni in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am Wahlsonntag von 08:00 bis 15:00 Uhr möglich“, führt Beule weiter aus. Das gilt für alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diesem Personenkreis ist bis zum 22. Februar eine entsprechende Wahlbenachrichtigung zugestellt worden. „Die Ausstellung eines Wahlscheins ist nur auf Antrag möglich“, erläutert der Wahlexperte der Stadt weiter und fährt fort: „Dies kann mündlich bei uns in der Verwaltung oder schriftlich der Fall sein. Wir akzeptieren auch Eingaben per E-Mail oder Telefax. Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht zulässig.“

Am einfachsten ist es, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Stadt abzugeben. Wer es ganz eilig hat, kann aber auch direkt im Bürgerbüro vorbeigehen, den Antrag stellen und dort seine Stimme gleich abgeben.

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