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24.08.2026

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Langenstein
Bebauungsplan Nr. 8 »Sportstraße II« - 1. Änderung
(Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB) 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 31.03.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sportstraße II“ – 1. Änderung im Stadtteil Langenstein im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Grundstücksart- und -nutzung im nördlichen Bereich, indem die nördliche Privatstraße der Fläche des Allgemeinen Wohngebietes zugeschrieben wird. Näher soll die nördliche Privatstraße in eine überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt werden. Derzeit befindet sich die Privatstraße im Eigentum des Grundstückseigentümers, der nördlich angrenzt, und war ursprünglich zur Erschließung seines Grundstücks vorgesehen. Da jedoch eine Erschließung des angrenzenden Grundstücks in Zukunft nicht zu erwarten ist, soll die Fläche dem Grundstückseigentümer, der östlich der Privatstraße ansässig ist, zugewiesen werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Insgesamt handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, sodass die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Langenstein, in der Flur 12, das Flurstück 56/16 und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Bei der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – 1.Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

In Ausführung des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 Hs.1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom
24.08.2026 – 24.09.2026 einschließlich
im Internet unter der Adresse https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und können eingesehen sowie heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain, Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen Die Stellungnahmen sind nach Möglichkeit elektronisch per E-Mail an infrastruktur@mathes-ing.de einzureichen, können jedoch auch anderweitig (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail an die Stadt Kirchhain unter bauen-liegenschaften@kirchhain.de) abgegeben werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfordert, ist nicht gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Kirchhain das Büro Mathes Ingenieure PartG mbB aus 35619 Braunfels mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Langenstein

Bebauungsplan Nr. 8 „Sportstraße II“ – 1. Änderung

Übersichtskarte des Geltungsbereiches
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab


Kirchhain, 14.08.2026

Olaf Hausmann, Bürgermeister

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