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24.10.2025

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Aufstellung des Bebauungsplans »An der Wohra« (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

1. Bekanntmachung des Beschlusses zur erneuten Offenlegung
gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 01.09.2025 den Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „An der Wohra“ gefasst.
Anlass der erneuten Offenlegung ist ein nun vorliegendes Immissionsgutachten, das aufgrund der Verkehrslärmimmissionen von der Frankfurter Straße durch die Fachbehörde angeregt wurde und durch eine ergänzende Festsetzung zum Lärmschutz berücksichtigt wurde.

2. Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans werden in der Zeit von:
Montag, den 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.11.2025
im Internet unter der Adresse:
https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes:
https://bauleitplanung.hessen.de/
öffentlich zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
magistrat@kirchhain.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Entwurfsunterlagen und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden können.
Der unter Ziff. 1 der Bekanntmachung aufgeführte Änderungsinhalt schlägt sich nieder in:
• den Kapiteln 5.5.5 und 6.6 der Begründung zum Bebauungsplan sowie
• der textlichen Festsetzung Nr. 1.6.
Gem. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Bebauungsplans

Räumliche Lage des Bebauungsplans
Kartengrundlage: OpenSteetMap - unmaßstäblich

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans
Plantei - unmaßstäblich

Magistrat der Stadt Kirchhain, 14.10.2025



Olaf Hausmann
Bürgermeister

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