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13.02.2026

Bürgerinformation zur Fälligkeit der Grundbesitzabgaben

Am 15. Februar 2026 ist die erste Zahlung für die Grundbesitzabgaben im laufenden Jahr fällig.

Der Fachdienst Finanzen weist darauf hin, dass es im Zuge der Grundsteuerreform, die zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten ist, derzeit noch in einzelnen Fällen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt. Betroffen sind insbesondere Grundstücksumschreibungen/Grundbesitzwechsel, bei denen noch Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld, wenn Sie davon betroffen sind. Eine Bearbeitung der noch ausstehenden Fälle wird so schnell wie möglich umgesetzt und die notwendigen Korrekturen nachgeholt.

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