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30.10.2026

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gewerbesteuer -Hebesatzsatzung-

Bekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -“ ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen ) ab

Freitag, den 06.11.2026

einsehbar. Die Hebesatzsatzung wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.

Darüber hinaus wird die Hebesatzsatzung als zusätzliche Serviceleistung der Stadt Kirchhain in dem am 06.11.2026 erscheinenden "Kirchhainer Anzeiger" abgedruckt.

Jedermann hat außerdem das Recht, die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer -Hebesatzsatzung- während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform in Zimmer 22 des Rathauses Am Markt 1, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Kirchhain, 26.10.2026

Der Magistrat der Stadt Kirchhain

Olaf Hausmann, Bürgermeister

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