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30.10.2026

Neues aus der Stadtverordnetenversammlung

Haushaltsplan 2027 eingebracht
Neue Hebesätze für Grundsteuern und Gewebesteuer festgesetzt

Kirchhain ist traditionell eine der ersten Kommunen im Landkreis, die den Haushaltsplan für das nachfolgende Jahr einbringt und verabschiedet. Bürgermeister Olaf Hausmann stellte den Stadtverordneten das unter seiner Regie von der Stadtverwaltung aufgestellte Zahlenwerk vor, das anschließend einstimmig zur weiteren Beratung an den zuständigen Fachausschuss überwiesen wurde.

Wesentlich emotionaler gestaltete sich die Debatte über die geplante Anhebung der KiTa-Gebühren. Der kurzfristig eingereichte Änderungsantrag der BLK-Fraktion wurde bei nur drei Ja-Stimmen von einer deutlichen Mehrheit der Stimmberechtigten abgelehnt. Für die danach zur Abstimmung kommende Beschlussvorlage der Verwaltung votierten dann 23 Mandatsträgerinnen und -träger von CDU, SPD und GRÜNE. Die elf Nein-Stimmen kamen aus den Reihen der AfD und der BLK sowie von den beiden fraktionslosen Stadtverordneten der FDP und von Die Linke. Bei den Abstimmungen zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Hebesatzsatzungen“ kam es zu einem Novum in der Kirchhainer Stadtverordnetenversammlung: Auf Antrag der AfD-Fraktion fand jedes Mal eine namentliche Abstimmung statt.
Den Hebesatzsatzungen für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer stimmten die 22 Mitglieder der Fraktionen von CDU und SPD zu; die übrigen zu diesem Zeitpunkt noch anwesenden weiteren elf Stadtverordneten von AfD, GRÜNE, BLK, FDP und Die Linke stimmten dagegen.

Die wesentlichen Inhalte im Einzelnen:
Haushaltsplan-Entwurf 2027
● Trotz Deckungslücke im Ergebnishaushalt (laufende Einnahmen und Ausgaben) von rund 237.000 € und im Finanzhaushalt (Investitionen) von rund 638.000 €: Verwaltung legt genehmigungsfähigen Haushalt vor
● „Ausgleich“ durch Entnahme aus Rücklage/Rückstellungen möglich
● Keine Netto-Neuverschuldung
● Weitere Beratung in den Sitzungen des Ausschusses für Grundsatzangelegenheiten und Finanzen am 26.10., 09.11 und 23.11 sowie abschließend in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2026

XII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain
● Anhebung der KiTa-Gebühren zum 01.01.2027:
25% für Kinder älter als drei Jahre auf den satzungsmäßen Grundbetrag (ohne Beitragsfreistellung), 10% für Kinder unter drei Jahren
● Vormittagsbetreuung (Platz von 07:00 bis 13:00 Uhr) bleibt für Kinder ab drei Jahren, vorbehaltlich der Weiterführung der Landesförderung über den 30.06.2027 hinaus, weiterhin gebührenfrei!
Für den Mittagsplatz bedeutet das eine Erhöhung von 96 € auf 110 € und für den Ganztagplatz von 192 € auf 220 €
● Keine Mehrheit für Änderungsantrag der BLK-Fraktion mit dem Ziel einer stufenweisen Erhöhung zum 01.01.2027 bzw. 01.01.2028
● Stadt Kirchhain trägt aus allgemeinen Steuermitteln weiterhin deutlich mehr als die Hälfte der ungedeckten Kosten, verbleibender Rest wird durch Landeszuschüsse und Benutzungsgebühren der Eltern gedeckt
● Hinweis auf Möglichkeit der Übernahme der KiTa-Gebühren durch die Jugendhilfe des Landkreises bis zu festgelegten Einkommensgrenzen der Eltern

Hebesatzsatzung für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer ab 01.01.2027
• Neue Hebesätze für die
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 340 v.H. und die
Grundsteuer B (übrige Grundstücke) bei 440 v.H.
• Für die Gewerbesteuer beträgt der neue Hebesatz 410 v.H.
• Solidarischer Beitrag von Gewerbetreibenden und Wohnbevölkerung zur Reduzierung des Haushaltsdefizits

Große Anfrage der AfD-Fraktion:
Haushaltsentwicklung / Konsolidierungsmöglichkeiten
• Beantwortung des Fragenkatalogs durch die Verwaltung (schriftlich) und den Bürgermeister (mündlich in der Sitzung)
• Bei Bedarf weitere Diskussion im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Grundsatzangelegenheiten und Finanzen

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