Straßenreinigung und Rückschnitt von Grundstücksbepflanzungen
Zu einem sauberen und sicheren Stadtbild gehört eine regelmäßige Straßenreinigung , das Zurückschneiden von Bepflanzungen, die von Grundstücken verkehrsbehindernd auf Geh-wegen und Straßenflächen überhängen und zur jetzigen Jahreszeit, dass beseitigen von Laub auf den Gehwegen und in den Regenrinnen.
In der letzten Zeit musste die Stadt leider feststellen, dass in einigen Fällen Grundstücksei-gentümer ihrer Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Die Stadtverwaltung möchte daher einen Appell an ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger richten und sie um ihre Mithilfe bitten:
Bitte schenken Sie der Straßenreinigung und dem Rückschnitt von Bepflanzungen ein be-sonderes Augenmerk. Letzteres gerade dann, wenn Anpflanzungen in den öffentlichen Ver-kehrsraum ragen.
„Unser städtischer Service- und Betriebshof kann bei der Vielzahl der stadteigenen Grund-stücke alleine nicht dafür sorgen, dass es überall blitzblank ist“, so Bürgermeister Olaf Hausmann. „Daher möchten wir auf diesem Wege alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aufru-fen, mitzuhelfen. Nur gemeinsam schaffen wir es, dass das Ortsbild sauber ist und bleibt“.
Bitte reinigen sie angrenzende Gehwege von Schmutz und Laubresten. Achten sie auch da-rauf, dass Gras und Unkraut aus der Gehwegfläche und der Straßenrinne entfernt werden.
Die Straßenreinigung umfasst auch die Hälfte der Straßenfläche vor den angrenzenden
Grundstücken.
Zur Erinnerung nachfolgend die Zeiten für die Straßenreinigung. Immer am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und
zwar
• in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens 18:00 Uhr
• in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens 16:00 Uhr.
Um unnötige Beschwerden zu vermeiden, sollten Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig zurückgeschnitten werden. Sinn und Zweck ist es, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum ohne Ge-fahren nutzen können.
Bitte beachten sie auch das sogenannte "Lichtraumprofil". Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.
Straßenlaternen, Verkehrs- und Straßennamensschilder sind ebenfalls freizuschneiden.
Die abgeschnittenen Äste, soweit sie keinen hohen Laubanteil haben, können kostenlos bei der Kompostierungsanlage in Stausebach abgegeben werden
Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung hoffen, dass nicht nur die eigenen Gärten, son-dern auch der dem Grundstück angrenzende „öffentliche Verkehrsraum“ die gebührende Aufmerksamkeit beim Säubern gewidmet wird.
„Im Sinne eines sauberen und sicheren Stadtbildes würde ich mich freuen, wenn viele Bür-gerinnen und Bürger diesem Appell folgen und tatkräftig anpacken“, so Olaf Hausmann.


