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Gemäß § 13 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes sind die Angehörigen verpflichtet, die notwendigen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe sowie die Leichenschau zu veranlassen. Die Angehörigen haben über den Tod einen Arzt zu informieren, der die Leichenschau durchführt. Über die erfolgte Leichenschau wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung wird für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt. Erst nach Beurkundung des Sterbefalls durch das zuständige Standesamt kann eine Beisetzung des Verstorbenen / der Verstorbenen erfolgen. In der Regel übernimmt der von den Angehörigen beauftragte Bestatter diese Formalitäten. Folgende Unterlagen werden für die Beisetzung von der Friedhofsverwaltung benötigt:

  • Leichenschauschein,
  • Bescheinigung über die Beurkundung des Sterbefalls (Standesamt).
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